Altersvorsorge
Wichtiger denn je ist eine private Altersvorsorge, um nach dem Ende des Berufslebens keine Furcht vor finanzieller Armut haben zu müssen. Je früher Sie eine private Rentenversicherung abschließen, desto flexibler sind Sie in den monatlichen Beiträgen, ohne ein angemessenes Rentenniveau zu gefährden.
Themenübersicht
Altersvorsorge
Genug Geld – heute und in Zukunft
Basisrente
Die Basisrente (auch Rüruprente genannt) ist grundsätzlich für alle Besserverdienenden mit hoher Steuerbelastung geeignet, die so Jahr für Jahr bis zu 42% ihrer gezahlten Beiträge vom Finanzamt zurückerhalten wollen. Möchten Sie eine private, garantiert lebenslange Altersrente genießen, die zu weiten Teilen vom öffentlich finanziert wurde, ist die Basisrente die erste Wahl.
Der Bund unterstützt die Basisrente durch hohe steuerliche Förderungen. Ausgesprochen attraktiv ist das für Selbstständige, Freiberufler sowie besser verdienende Angestellte und Beamte, die auf diese Weise besonders günstig eine lebenslange Zusatzrente zu ihrer Grundversorgung aufbauen können. Neben der Altersversorgung können Sie neben dem Hinterbliebenenschutz zugleich den Wert Ihrer Arbeitskraft durch eine eingeschlossene Rente bei Berufsunfähigkeit versichern.
Durch viele Optionen lässt sich die Basisrente an Ihre persönlichen Ziele und Bedürfnisse anpassen, z.B. durch den Kapitalaufbau in kostengünstigen Investmentfonds mit hohen Renditechancen.
Die Förderung der Basisrente
Im Jahr 2024 können Beiträge bis zu 27.566 EUR (gemeinsam veranlagte Ehepaare 55.132 EUR) zu 100% als Sonderausgaben völlig unkompliziert steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechend reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre persönliche Steuerlast.
Für wen ist die Basisrente sinnvoll?
Basisrenten eignen sich grundsätzlich für alle, die eine höhere Steuerbelastung haben und zugleich für ihr Alter vorsorgen möchten. Neben besser verdienenden Erwerbstätigen gilt das besonders für (verheiratete) Frauen, deren Ehemänner selbst bereits gut abgesichert sind. Vergessen wird dabei allzu oft eine angemessene, eigene (!) Versorgung für die Frau und deren persönliches „Langlebigkeitsrisiko“. Hinzu kommt, dass Frauen oft geringere gesetzliche Rentenansprüche aufweisen, z.B. durch unterbrochene Erwerbsbiografien (v.a. durch Kindererziehung).
Die private Basisrente kann hier ein idealer, interner Familienausgleich sein. Zugleich wird durch den garantiert lebenslangen Rentenanspruch die höhere Lebenserwartung von Frauen perfekt berücksichtigt. Die Steuervorteile werden durch die gemeinsame Steuererklärung unkompliziert genutzt.
Steuerliche Behandlung der Basisrente
Die Basisrente unterliegt denselben Regelungen wie die Gesetzliche Rente. Das bedeutet:
Beim Rentenbeginn im Jahr 2024 sind nur 83% der Altersrente zu versteuern. Dieser Satz steigt bei einem späteren Rentenbeginn, erst ab 2058 sind 100% der Rente steuerpflichtig.
Vorteile und Nachteile der Basisrente
Die Basisrente klingt zunächst extrem vorteilhaft, zumal der steuerliche Vorteil durch die Absetzbarkeit der Beiträge häufig zuerst benannt wird. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sämtliche Vor- und Nachteile zu betrachten und für sich individuell zu gewichten, bevor Sie eine solch langfristige Entscheidung fällen.
Vorteile der Basisrente:
- Garantiert lebenslange Leistung
- Die jährliche Steuerrückerstattung kann flexibel wieder angelegt werden
- Sie dürfen 2024 bis zu 27.566EUR (als Lediger) bzw. 55.132 EUR (als Ehepaar) einzahlen (inklusive der Beiträge in die GRV bzw. Versorgungswerk)
- Freie Wahl der Kapitalanlage
- Keine Abgeltungssteuer bei Fondswechsel in der Ansparphase
- Jederzeit Beitragsreduzierung bzw. -freistellung möglich, z. B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Insolvenz- und pfändungssicher
- Rente schon ab dem 62. Lebensjahr möglich
- Kopplung mit Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich (Achtung: Nicht immer sinnvoll!)
- Flexible Sonderzahlungen möglich (z. B. können Selbstständige zum Jahresende Einmalbeiträge zusätzlich einzahlen, ebenso Arbeitnehmer z. B. nach Bonuszahlungen).
Nachteile der Basisrente:
- Kein Kapitalwahlrecht (analog der gesetzlichen Rentenversicherung)
- Nicht kündbar, nur Beitragsfreistellung möglich (keine Teilauszahlungen etc.)
- Eingeschränkt vererbbar (außer an Ehepartner und kindergeldberechtigen Nachwuchs)
- Nicht beleihbar (z.B. für eine Immobilienfinanzierung)
- Das Einkommen sollte dauerhaft hoch sein, denn ohne Steuerlast keine Absetzbarkeit
- Bei längeren oder dauerhaften Auslandsaufenthalten entfällt ggf. die steuerliche Förderung
- In der Rentenphase grundsätzlich steuerpflichtig
- Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist im Leistungsfall analog zur Basisaltersrente steuerpflichtig, dies sollte bei der BU-Rentenhöhe berücksichtigt werden.
- Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?
Wenn Sie zahlungsunfähig sind oder vorübergehend nicht in der Lage sind, Beiträge zu zahlen, können die Beitragszahlungen zur Basisrente jederzeit vollständig oder vorübergehend eingestellt werden. Allerdings sollten Sie wissen, dass dies zu einer Verringerung der späteren Leistungen führen kann.
Selbst bei längerer Arbeitslosigkeit sind Ihre Ersparnisse durch die Basisrente geschützt. Die Basisrente, wie auch die Riester-Rente und Betriebsrenten, unterliegt einem Pfändungsschutz, was bedeutet, dass sie vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt ist. Das bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit, da Ihre Altersvorsorge in Zeiten finanzieller Unsicherheit nicht angetastet wird.
Kann ich Geld aus meinem Vertrag entnehmen?
Nein, die Basisrente erlaubt keine Teilauszahlungen oder die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals. Eine Ausnahme besteht nur für Kleinstrenten, für die eine einmalige Auszahlung möglich ist.
Ist ein Anbieterwechsel während der Ansparphase möglich?
Ja, ein Anbieterwechsel ist während der Ansparphase möglich. Allerdings sind Anbieter nicht gesetzlich verpflichtet, einem Wechsel zuzustimmen. Daher hängt ein Wechsel von den jeweiligen Vertragsbedingungen und dem Einverständnis des Anbieters ab.
Angenommen, ich arbeite länger als ursprünglich geplant. Kann ich die Auszahlungsphase der Basisrente verschieben?
Ja, das ist möglich. Die untere Altersgrenze für den Beginn der Auszahlungsphase ist 60 Jahre. Für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, liegt die Grenze bei 62 Jahren. Wenn Sie die Auszahlungsphase verschieben, könnte sich jedoch der steuerpflichtige Prozentsatz Ihrer Rente erhöhen.
Kann ich meine Basisrente kündigen?
Sie können die Beitragszahlung zur Basisrente beenden. Durch die Kündigung entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung. Das bis zur Kündigung angesparte Vorsorgevermögen wird bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn weiter verzinst und als (reduzierte) Rente ausgezahlt. Ein Anspruch auf den Rückkaufswert oder eine Einmalzahlung besteht jedoch nicht.
Kann ich die Basisrente für den Immobilienkauf oder -neubau einsetzen?
Nein, die Basisrente ist nicht für Immobilieninvestitionen vorgesehen. Die Beiträge und das angesparte Vermögen können nicht für den Kauf oder Bau von Immobilien verwendet werden.
Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland verbringen. Was geschieht dann mit meiner Basisrente?
Leistungen aus der Basisrente können auch im Ausland bezogen werden. Beachten Sie jedoch, dass trotz Auslandswohnsitzes eine Steuerpflicht im Inland entstehen kann. Prüfen Sie daher, welche steuerlichen Verpflichtungen Sie bei einem Umzug ins Ausland erwarten. Gegebenenfalls ist es ratsam, sich dazu steuerlich beraten zu lassen.
Ich möchte meine Basisrente später vererben. Was muss ich beachten?
Die Basisrente ist nicht vererbbar. Möchten Sie dennoch Ihre Hinterbliebenen absichern, können Sie einen ergänzenden Hinterbliebenenschutz in Ihrem Vertrag abschließen. Dieser ermöglicht es, dass im Todesfall Leistungen an Ihre begünstigten Angehörigen ausgezahlt werden.
Ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Kann ich mit einer Basisrente meinen Lebenspartner absichern, falls ich sterbe?
Ja, das ist möglich. Neben dem Ehepartner und Kindern können auch eingetragene Lebenspartner vom Hinterbliebenenschutz der Basisrente profitieren. Sie können einen entsprechenden Schutz in Ihrem Vertrag vereinbaren, so dass Ihr Lebenspartner im Falle Ihres Todes finanziell abgesichert ist.
Was geschieht im Fall einer Scheidung?
Im Zuge des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Anteile an der Basisrente jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehepartnern aufgeteilt. Dies erfolgt ohne steuerliche Nachteile, sodass Ihre Altersvorsorge auch nach der Scheidung gerecht aufgeteilt wird.
Unsere TIPPS zum Thema Basisrente
- Wählen Sie einen Beitrag, den Sie sich dauerhaft leisten können! Beginnen Sie mit einem monatlichen Beitrag, den Sie langfristig zahlen können. Entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten können Sie Ihre Rentenansprüche mit Sonderzahlungen erhöhen. Achten Sie aber auch darauf, den monatlichen Beitrag nicht zu niedrig zu wählen, um Ihr Versorgungsziel nicht zu gefährden. Häufig wird ein Monatsbeitrag zwischen 300 Euro und 1.000 Euro gewählt. Ihr tatsächlicher Aufwand reduziert sich jedoch deutlich durch die folgende Steuerrückerstattung.
- Beachten Sie die begrenzten Kündigungsmöglichkeiten: Sie können eine Basisrente nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen. Einige Gesellschaften erlauben die Übertragung des Kapitals zu einem anderen Versicherer, jedoch ist die Auswahl der empfangenden Anbieter begrenzt. Daher ist die anfängliche Auswahl des richtigen Anbieters besonders wichtig, nutzen Sie dabei unsere Erfahrung.
- Profitieren Sie von der Flexibilität der Geldanlage: Im Gegensatz zur Riester-Rente oder zur betrieblichen Altersvorsorge, die garantierte Mindestleistungen zum Ablaufdatum erfordern, verlangt dies die Basisrente nicht. Das ist besonders interessant bei längeren Laufzeiten von mehr als 15 Jahren. Wenn Sie bereits in Garantieprodukte wie eine betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie so Ihr Anlageportfolio passend ergänzen („Standbein/Spielbein“).
- Die Basisrente ist ideal für privat Krankenversicherte: Privatversicherte sollten eine Basisrente in Erwägung ziehen, um damit steuerlich gefördert zukünftige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) auszugleichen. Zugleich zahlt die Basisrente ebenso lange wie die PKV – garantiert lebenslang.
Eine gute Basisrente sollte mit wichtigen Merkmalen Ihren Bedürfnissen bestmöglich gerecht werden.
Fragen Sie uns. Als freier Versicherungsmakler sind wir an keinen Produktgeber gebunden und darauf spezialisiert, eine maßgeschneiderte Absicherung für Sie zu gestalten.
Privatrente
Die moderne Form der privaten Rentenversicherung verbindet die Chancen des Kapitalmarkts mit der Sicherheit einer Rentenversicherung.
Privatrente kurz erklärt: Sie sparen regelmäßig, als Einmalbeitrag oder mit einer Kombination aus beidem in Investmentfonds. Zum späteren Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange Rente oder nutzen ihr Kapitalwahlrecht. Im Gegensatz zu einem Fondssparplan ist hier auch das „Langlebigkeitsrisiko“ versichert. Für Akademiker und andere Gutverdiener sind diese Produkte besonders interessant, denn mit steigender Bildung und steigendem Vermögen steigt auch die Lebenserwartung.
- Die private Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Rente
- Für jeden Risikotyp ist etwas dabei– von konservativ bis renditeorientiert.
- Die spätere Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
- Eine Kapitalauszahlung ist meist mit dem günstigen Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.
- Die Versorgung von Hinterbliebenen ist optional wählbar
- Das Kapital kann frei vererbt, beliehen oder verpfändet werden.
- Während der Ansparphase wird bei Fondswechsel keine Abgeltungssteuer fällig
Langlebigkeitsrisiko
Das Kapital ist verbraucht – aber es ist noch Lebenszeit übrig!
Zum einfacheren Verständnis erstellen wir eine vereinfachte Rechnung ohne Zinsen, Inflation oder ähnliches: Nehmen wir an, Ihre Lebenserwartung liegt bei 87 Jahren. Gehen Sie mit 67 in den Ruhestand und haben eine Rücklage i.H.v. 240.000 EUR angespart, dann könnten Sie diese auf 20 Jahre verteilen. Das wären dann 12.000 Euro im Jahr oder 1.000 Euro im Monat. Nach Ablauf der 20 Jahre wäre das Geld dann aufgebraucht.
Nun wissen Sie aber nicht, wie alt Sie tatsächlich werden. Würden Sie 97 Jahre alt, ist in diesem Beispiel eine Auszahlung i.H.v. 8.000 EUR p.a. ideal. Hingegen eine Auszahlung i.H.v. 12.000 EUR hätte zu 10-jähriger Altersarmut geführt!
Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung. Die Durchschnittsdaten des statistischen Bundesamtes helfen hier nur bedingt weiter. Hier sind auch frühe Todesfälle enthalten, etwa durch Krankheiten und Unfälle im Kindesalter. Die Durchschnittswerte sinken so natürlich. Da Sie aber bereits einige Jahre erlebt haben, liegt ihre Lebenserwartung deutlich über dem Durchschnitt. Einen übersichtlichen Lebenserwartungsrechner finden Sie hier. Forscher gehen davon aus, dass die Menschen im Jahr 2050 durchschnittlich rund 90 Jahren alt werden.
Für jeden Einzelnen ist das „Risiko“ eines langen Lebens nicht vorhersehbar, für eine Gruppe vieler Menschen allerdings schon. Ein Versicherer kalkuliert die monatliche Rente für das gesamte Kollektiv. Menschen die früher sterben, erhalten weniger Rente; die frei werdenden Beträge werden für die Finanzierung der Renten von besonders alt werdenden Versicherten genutzt.
„Ich muss ja 90 werden damit sich das lohnt!“
Mit dieser Argumentation nähert man sich dem Langlebigkeits-Thema auf eine rechnerisch falsche Weise. Warum? Weil es sich vor allem dann lohnt, wenn man als Rentner keine finanziellen Sorgen haben muss. Die optimale Einteilung des zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals für die Zeit als Rentner ist vorab nicht möglich, denn sie wissen nicht, wie alt Sie einmal werden. Weitere Faktoren (Verzinsung, Steuern, Inflation etc.) lassen sich für den Einzelanleger ebenso nur näherungsweise erfassen. Eine Einteilung über ein Kollektiv, bei dem Risiken auf viele Schultern verteilt sind, ist aber möglich.
Es liegt auf der Hand, mindestens seinen Grundbedarf und seine Fixkosten im Alter mit einer Rentenversicherung zu decken, da nur diese Ihr Langlebigkeits-Risiko absichern kann. Werden Sie älter als der Durchschnitt, machen Sie ein sehr gutes Geschäft. Hinterlassen Sie durch einen frühzeitigen Tod wirtschaftlich von Ihnen abhängige Personen, gibt es Lösungen, dass diese weiterversorgt werden (Rentengarantiezeit, Restkapitalauszahlung). Wenn der Grundbedarf mit einer Rentenversicherung abgedeckt ist, können Sie zusätzliches Kapital (etwa aus einem Fondsparplan) immer noch selbst einteilen, verschenkt oder vererben.
Ist die Fondspolice teuer?
Es gibt, wie überall, gute und weniger gute Produkte. Die Kostenbelastung sollte sich aber in jedem Fall in Grenzen halten. Policen mit 2% Gesamtkosten p.a. oder mehr sind langfristig einfach zu teuer und werden zu Recht von Verbraucherschützern kritisiert.
Am Markt gibt es aber auch Tarife mit angemessenen Kosten i.H.v. maximal 1,4% p.a. und sehr kundenfreundlichen Bedingungen. Die Investitionen können in kostengünstigen ETFs erfolgen. Diese Policen eignen sich dann sehr wohl zur Altersvorsorge.
Was ist besser – Fondsdepot oder Fondspolice?
Diese Frage ist immer individuell zu betrachten. Es hängt vor allem vom Ziel des Investments ab- ein Sparplan für ein Auto lässt sich besser im Depot besparen (geringere Anfangskosten). Langfristige Altersvorsorge ist meist besser in der Fondspolice aufgehoben. Drei Gründe sprechen dafür:
- Nur die Fondspolice bietet die Option auf eine garantierte, lebenslange Rente
- Die Fondspolice verursacht weniger Aufwand im Rahmen der Antragsstellung, bei der Steuererklärung und bei der Überwachung der Fonds
- Die Fondspolice bietet Steuervorteile in der langfristigen Ansparphase (nachgelagerte Besteuerung) sowie in der Auszahlungsphase (Ertragsanteilsbesteuerung).
Versteuerung privater Fondspolicen
Während der Ansparphase werden keine Steuern fällig. Insbesondere Fondswechsel unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, wie dies z.B. in einem Depot der Fall ist.
Für vor 2005 abgeschlossene Verträge gilt: Die Auszahlung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden hat, die Beiträge mindestens 5Jahre lang gezahlt worden sind und keine wesentlichen Vertragsänderungen vorgenommen wurden.
Für ab dem 1.1.2005 abgeschlossene Verträge gilt hingegen eine andere Regelung: In diesen Fällen muss der Gewinn (Auszahlung minus Einzahlung) aus der Rentenversicherung in jedem Fall versteuert werden. Je nachdem, wie und wann der Versicherungsnehmer sich die Rente auszahlen lässt, gibt es jedoch bei der Besteuerung Unterschiede. Für diesen Vorteil ist ein Renteneintrittsalter ab dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 das 60. Lebensjahr) und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren Voraussetzung:
- Eine einmalige Kapitalauszahlung wird nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren besteuert.
- 50 % des Ertragsanteils bei Vertragsablauf oder auch Kündigung sind steuerfrei. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt.
- Bei einer monatlichen Rente ist der „Ertrag“ zu versteuern. Der Steuersatz richtet sich dabei nach dem Alter bei Renteneintritt. Je länger die Rentenzahlung hinausgeschoben wird, desto kleiner wird der zu versteuernde Anteil:
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent der Rente (§ 22 EStG neue Fassung) |
60 bis 61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 bis 66 | 18 |
67 | 17 |
68 | 16 |
69 bis 70 | 15 |
71 | 14 |
72 bis 73 | 13 |
74 | 12 |
75 | 11 |
76 bis 77 | 10 |
78 bis 79 | 9 |
80 | 8 |
81 bis 82 | 7 |
83 bis 84 | 6 |
85 bis 87 | 5 |
88 bis 91 | 4 |
92 bis 93 | 3 |
94 bis 96 | 2 |
ab 97 | 1 |
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder nimmt man Teilauszahlungen vor, wird die Abgeltungsteuer fällig. Für eine individuelle steuerliche Betrachtung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Wie finde ich eine gute fondsgebundene Rentenversicherung?
Finanzstarker Anbieter
Da es sich um einen Vertrag mit einer langen Laufzeit handelt, sollte man einen Versicherer mit einer gewissen Finanzstärke wählen. Schließlich soll der Versicherer auch zu Rentenbeginn und im Verlauf leistungsfähig bleiben. Die Unternehmensgröße alleine ist dafür nicht das alleinige Kriterium. So hat der relativ große Lebensversicherer Generali einen externen Run-off und Ergo Leben einen internen Run-off durchgeführt. Dabei werden die Vertragsbestände der Lebensversicherer an ein externes, den Kunden meist unbekanntes Unternehmen verkauft. Im Falle der Ergo Leben wurde das Neugeschäft dann eingestellt. Das fördert nicht gerade das Vertrauen der Kunden und den Ruf der gesamten Versicherungsbranche, auch wenn die neue Gesellschaft die vertraglichen Pflichten übernimmt. Für den Kunden wird es in den seltensten Fällen besser. Durch die Auswahl der passenden Gesellschaft kann das Risiko eines Run-off minimiert werden.
Sicherheit
Fondsgebundene Rentenversicherung gibt es in verschiedenen Risikoklassen. Eine Garantie von 0-100% auf die eingezahlten Beiträge ist möglich. Das Risiko und die Rendite sind abhängig von der konkreten Aufteilung der Anlagebeträge und von den Risiko- und Renditeprofilen der gewählten Investmentfonds. Gemeinsam haben alle fondsgebunden Produkte, dass Aussicht auf höhere Renditen besteht als bei klassischen Rentenversicherungen. Ob oder in welcher Form Garantien für Sie in Frage kommen, besprechen Sie dann gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem unabhängigen FinanzNet-Berater.
Niedrige Kosten
Versicherungen kosten Geld. Die Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten werden als Teil Ihrer Beiträge bezahlt bzw. aus dem nach und nach anwachsenden Fondsvermögen entnommen. Je niedriger die Kosten, desto mehr bleibt tendenziell für Sie als Kunde übrig. Bei Gesamtkosten (Versicherungskosten und Fondskosten) von z.B. 2% muss ein Fonds bereits 8% erwirtschaften, damit am Ende 6% beim Kunden „hängenbleiben“. Zu „billig“ darf es aber auch nicht sein, denn das geht auf Kosten der Qualität. Manche eigentlich selbstverständliche, sinnvolle Option bleibt dann auf der Strecke (Fondsauswahl, Flexibilität). Wie so oft ist auch hier das Beitrags-/Leistungs-Verhältnis entscheidend. Gute Angebote liegen hier bei einer Gesamtkosten-Quote um die 1 – 1,4%. Diese Kosten würden nach steuerlicher Betrachtung inkl. sämtlicher Transaktionskosten auch in Ihrem Depot anfallen.
Achtung Testergebnisse – Bsp. Direktversicherer „Europa“:
In der aktuellen Wertung der Stiftung Warentest (Finanztest) findet sich der Direktversicherer „Europa“ mit einer Gesamtnote von 2,6 (befriedigend) unter den besseren Anbietern. Die Kosten sind beim Tarif „E-FR“ eher gering. Die Finanztest gewichtet dies mit 40%, so dass eine recht gute Gesamtwertung zustande kommt. Der Tarif „Europa E-FR“ verfügt allerdings über eine sehr eingeschränkte Fondauswahl mit unnötig teuren Indexfonds! ETFs hingegen: Fehlanzeige! Beispiel:
Versicherer | Kosten pro Jahr | Bemerkung |
Direktversicherer Europa | 0,75% | Pictet USA Index R USD“ oder „Pictet Europe Index R EUR |
Wettbewerber | 0,07% – 0,1% | iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF EUR (Acc) oder Vanguard S&P 500 UE USD Dis. |
Renten-ETFs auf markttypische Indexfonds werden nicht angeboten. Dies schränkt die Möglichkeiten, auf Marktturbulenzen reagieren zu können, extrem ein. Auch ein Rebalancing findet nicht statt und die Rentenphase kann nicht fondsbasiert gewählt werden – der Versicherte erhält einen vergleichsweise niedrigen Zinssatz auf sein Guthaben; dementsprechend gering fällt seine Altersrente dann auch aus. Der von Finanztest so gepriesene Kostenvorteil wandelt sich damit zu einem deutlichen finanziellen Nachteil. Zudem bieten Direktversicherer keine unabhängige Beratung an.
Auswahl der Fonds
Von Vorteil ist es, wenn Sie als Kunde eine breite Auswahl an Fonds präsentiert bekommen. Von unabhängigen Agenturen empfohlene aktive Aktien-, Misch- und Rentenfonds sowie kostengünstige passive ETFs sollten vonseiten des Versicherers angeboten werden. Im besten Fall bietet der Versicherer eigene Portfolios mit kostengünstiger Zusammenstellung rabattierter Fonds. Dabei prüfen Fondsspezialisten im Versicherungsunternehmen regelmäßig, ob die angebotenen Fonds weiter geeignet sind, oder ob diese besser mit alternativen Fonds ersetzt werden sollten. Diese Versicherer-eigenen Portfolios sind für Sparer, die sich nicht um ihre Geldanlage selbst kümmern möchten, eine meist gute Wahl. Aus unserer Sicht haben beispielsweise Versicherer wie Condor, HDI und die LV1871 empfehlenswerte Fonds-Portfolios. Fondspolicen ohne ETFs oder auch sog. Dimensional-Fonds sind unserer Ansicht nach nicht zu empfehlen. ETFs sind zwar nicht pauschal als „besser“ im Vergleich zu aktiven Fonds zu bewerten, aber in großen, liquiden Märkten haben ETFs einen Vorteil: Langfristig sind nur sehr wenige aktive bzw. gemanagte Fonds in der Lage, den Markt zu übertreffen.
Rentenfaktor
Der „Rentenfaktor“ gibt an, wie hoch die Rente pro 10.000 EUR Guthaben des Versicherungsvertrages ist. Es werden immer zwei Rentenfaktoren angegeben: der aktuelle Rentenfaktor und der garantierte Rentenfaktor. Bei einem Vertragsguthaben von 100.000 EUR und einem garantierten Rentenfaktor von 23,81 EUR wird somit eine garantierte Rente von monatlich 238,10 EUR ausgezahlt. Die Gesamtrente auf Basis des aktuellen Rentenfaktors kann deutlich höher sein. Diese ist aber nicht garantiert und kann zukünftig auch niedriger ausfallen. Wirklich verlassen kann man sich nur auf einen sog. harten, garantierten Rentenfaktor als Berechnungsgrundlage. Wichtig ist, dass dieser auch für vereinbarte Beitragsdynamiken, Zuzahlungen und einen veränderten Rentenbeginn gilt. Ebenso sollten Beitragsänderungen, Zuzahlungen oder Zahlpausen nicht dazu führen, dass der garantierte Rentenfaktor neu berechnet werden darf. Sie könnten natürlich auch auf einen höheren Rentenfaktor spekulieren oder von vornherein auf eine einmalige Kapitalabfindung setzen. In diesen Fällen wäre der garantierte Rentenfaktor dann kein entscheidender Faktor mehr. Für die wenigsten Vorsorge-Willigen ist es bereits heute absehbar, ob eine spätere Kapitalzahlung oder die Verrentung die richtige Wahl sein wird. Eine im Durchschnitt steigende Lebenserwartung spricht aber dafür, sich heute möglichst hohe Rentengarantien für die Zukunft zu sichern. Steigen hingegen die Marktzinsen in zukünftigen Jahren vor der bevorstehenden Rentenzeit wieder an, führen die Versicherer eine sog. „Günstigerprüfung“ durch und zahlen Ihnen die daraus resultierende höhere Rentenleistung aus.
Fondsgebundene Rentenbezugszeit
In Idealfall bietet Ihnen der Versicherer für Ihre Altersrente an, dass Sie börslich investiert bleiben können. Auf diese Weise kann ein Teil Ihres Guthabens, welches erst später ausgezahlt wird, weiter in Fonds investiert bleiben und so wahrscheinlich zu einer deutlich höheren Rente führen als in konventionell verzinsten Rentenversicherungen.
Rebalancing – Neugewichtung Ihrer Fondsanteile
Haben Sie einzelne Fonds/ETFs für Ihre Rentenversicherung ausgewählt, ist die Option des Rebalancings wichtig, damit das mit Beginn des Vertrages mit Ihnen gemeinsam festgelegte Risikoprofil erhalten bleibt. Beispiel dazu: Ein eher vorsichtiger Sparer investiert mit Vertragsbeginn 1.000 EUR mit 60% in Rentenfonds und mit 40% in Aktienfonds. In diesem vereinfachten Beispiel verdoppeln sich die Aktien mit der Zeit und die Renten halten wegen der Nullzinsphase einfach ihren Gegenwert. Dieser anfängliche Mix führt nach Ablauf der ersten 12 Monate zu einer Aufteilung von 43% in Renten und 57% in Aktien. Das Risikoprofil des Sparers ist damit nicht mehr erfüllt!
Ein automatisches Rebalancing (z.B. jährlich) stellt die ursprüngliche Risikoeinstufung des Sparers wieder her. Darüber hinaus erfüllt das Rebalancing auch noch einen sehr sinnvollen weiteren Zweck: Gewinne aus Anteilen, die eine gute Wertentwicklung erzielt haben, werden gekappt und auf Anteile mit Verlusten umverteilt. Damit erwirbt der Sparer zusätzliche (günstige) Anteile mit Nachholbedarf. In einer Fondspolice wird durch die Neugewichtung der Anteile keine Abgeltungssteuer erhoben, denn Transaktionen in der Fondspolice bleiben während der gesamten Laufzeit steuerfrei.
Ablaufmanagement
Rückt der gewünschte Rentenbeginn in erreichbare Nähe, kann es sinnvoll werden, die Aktienquote zu reduzieren und erzielte Gewinne abzusichern. Gute Versicherer bieten eine sukzessive Umschichtung in schwankungsärmere Anlagen an. Damit wird das Risiko des Kapitalverlustes durch einen Börsencrash reduziert. Hat man noch mehrere Jahre Zeit, ist es in der Regel kein Problem, Schwankungen auszusitzen. Kurz vor dem Rentenbeginn ist ein solches Ablaufmanagement vor allem vor einmaligen Kapitalabfindungen aber meist sinnvoll.
Keine Schlussüberschussbeteiligung
Eine beliebte Methode, die Ablaufleistung bzw. Rentenhöhe in vergleichenden Darstellungen besser aussehen zu lassen, ist die Darstellung der sogenannten „Schlussüberschussbeteiligung“. Diese ist der Anteil an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft, die das Unternehmen am Ende der Einzahl-Zeit des Versicherten teilweise oder vollständig streichen kann. Das Verbraucherportal Finanztip empfiehlt, sich beim Vergleich von Tarifen für Rentenversicherungen zunächst vor allem auf die garantierte Rente zu konzentrieren und den Vertrag danach auszuwählen. Über entfallende Schlussüberschüsse und enttäuschte Kunden berichtet das Magazin Fondsprofessionell unter der Überschrift: „Fondspolicen: Wenn am Ende was fehlt“.
Fazit:
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist bei guter Beratung weder zu teuer noch müssen Sie 90 Jahre oder älter werden, bis sie sich „lohnt“. Vielmehr ist sie ein wichtiger Baustein, der in der Altersvorsorgeplanung nicht fehlen sollte.
Rente gegen Einmalzahlung
Personen, die eine zu niedrige Altersrente zu erwarten haben und im Laufe ihres Lebens an eine größere Geldsumme gelangen, können diese in eine zusätzliche Rentenversicherung investieren und ihre lebenslange Altersrente damit aufstocken.
Die Versicherung Rente gegen Einmalzahlung bietet in der Regel Optionen an, die diese Versicherung an ihre Erfordernisse anpasst. So kann beispielsweise festgehalten sein, dass ihre Einmalzahlung in einer sofortigen Auszahlung resultiert. Oder dass die Ausschüttung zugunsten Ihrer Verwandten im Alter auch noch dann stattfindet, wenn sie bereits verstorben sind. Beachten sie jedoch, dass der Fokus der Einmalzahlung nicht auf der Rendite liegt, bei dieser Versicherung geht es um Sicherheit.
Anbieter Altersvorsorge
In diesem Abschnitt finden Sie eine Auflistung aller Anbieter, die wir in unseren Beratungsgesprächen zur Altersvorsorge vermitteln können. Derzeit handelt es sich um 36 Anbieter mit jeweils mehreren Altersvorsorgetarifen (in der Auflistung unten finden Sie den Tarif zur „Basisrente“ des jeweiligen Anbieters).
Welcher der vielen Anbieter und der noch zahlreicheren Tarife der für Sie Beste ist, ermitteln wir mit Hilfe professioneller Software und einem umfangreichen Kriterienkatalog.
Aktuelle Kundenstimme:
Unsere Kundenbewertungen sind gemäß §5b Abs. 3 UWG geprüft. Mehr dazu finden Sie hier.
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Bekannt aus:
Kontakt
Stolte Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Tel.: 0800 – 20 20 222
E-Mail: beratung@stolte-online.de
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr
Aktuelles
Stolte Versicherungsmakler ist Nominee für den OMGV Award 2024!
Schwieriger Umgang mit Indexpolicen
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