Blog
BU Rentenhöhe: Reichen 60-80% des Nettoeinkommens aus?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll Ihren aktuellen Lebensstandard in dem Fall sichern, in dem Sie durch schwere Erkrankung oder Unfallfolgen für mindestens 6 Monate nur noch halb so leistungsfähig im Vergleich zu jetzt sind. Durchschnittlich übernehmen BU-Versicherer eine maximale Summe von 75-90% des Nettoeinkommens (bei Selbstständigen des Gewinnes vor Steuern). Die führenden BU-Versicherer decken bis zu 100% des Nettoeinkommens ab, was der von uns empfohlenen Absicherungshöhe entspricht. Eine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente rechnen weder unsere Berater noch die BU-Versicherer überhaupt an. Zum einen ist es schwierig, die Kriterien für den Erhalt dieser Leistungen gem. 6. Sozialgesetzbuch zu erfüllen, zum anderen fällt die Höhe der (zumindest teilweisen) Erwerbsminderungsrente kaum ins Gewicht (vgl. §43 SGB VI).
100% des Nettoeinkommens absichern zu müssen, liest sich für den einen- oder anderen Berufstätigen auf den ersten Blick übertrieben. Aufgrund falscher Aussagen in Blog- und Websitebeiträgen kursiert nach wie vor das (äußerst selten zutreffende) Gerücht, 80% des vorherigen Nettoeinkommens sei als ausreichende Versorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit anzusehen. Wenn Ihnen jemand diese Empfehlung geben möchte (Berater, Bekannte, Zeitung…), wissen Sie nach Lektüre dieses Blogbeitrages, dass dem Verfasser einer solchen Quelle wichtiges Wissen im Bereich der Existenzsicherung fehlt. Denn: Bereits 100% des Nettoeinkommens sind in einigen Fällen noch immer zu wenig!
Krankenversicherung und Altersvorsorge werden aus dem Brutto bezahlt!
Grundlage für ihren Lebensstandard ist ihr Bruttoeinkommen, von dem Steuern und Sozialabgaben (z.B. Kranken und Rentenversicherung) gezahlt werden.
Betrachten wir folgenden Fall: Sie sind bereits länger krankgeschrieben und reichen im nächsten Schritt einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeit bei Ihrem Versicherer ein. Sobald Ihre gesetzliche Krankenkasse/Ihre private Krankenversicherung aufgrund Ihrer Erkrankung eine Berufsunfähigkeit fingiert, endet die Zahlung des Krankengeldes (Krankenkasse) bzw. Krankentagegeldes (private Krankenversicherung). Ab sofort stellt sich die Frage: Wer übernimmt nun Ihre Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge?
Der Höchstsatz zur Rentenversicherung beträgt 1.321 EUR (Stand 2021) und bietet eine nur unzureichende Deckung für Ihre Altersvorsorge.
Der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung fällt in voller Höhe an, inkl. des bisherigen Arbeitgeberanteils. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen 18,35 % auf ihre BU-Rente und alle weiteren Einnahmen (14% GKV + Zusatzbetrag z.B. 1,3% + 3,05% Pflegeversicherung) – es sei denn, sie arbeiten trotz ihrer Erkrankung sozialversicherungspflichtig weiter oder dürfen bei ihrem Ehepartner in die Familienversicherung (Beide Optionen erscheinen sehr unsicher – eine Berufstätigkeit als BU-Rentner zu finden fällt schwer und viele Ehen scheitern vor allem in solch belastenden Situationen). Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 2.500 € netto und sichert eine BU-Rente i.H.v. 2.000 EUR ab (entspricht 80%). Im BU-Leistungsfall zahlt er etwa 367 EUR an seine gesetzliche Krankenkasse (inkl. Pflegeversicherung). Von den restlichen 1.621 EUR ist dann noch ein Beitrag an die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu bezahlen. Die Leistungen der GRV umfassen neben der Altersrente auch Erwerbsminderungsrenten und Rehamaßnahmen. Gerade für BU-Rentner ist es sehr wichtig, Beiträge an die GRV zu zahlen, denn: Ohne Beiträge keine (notwendigen) Leistungen!
Meiden Sie Versorgungslücken im BU-Leistungsfall und verschieben Sie diese Lücken nicht ins Rentenalter! Bestehen Sie auf eine 100%ige Absicherung ihres Nettoeinkommens! Ergänzend bietet sich eine Beitragsbefreiung ihrer privaten Altersvorsorge im BU-Leistungsfall an. In diesem Fall übernimmt der Anbieter Ihrer Altersvorsorge Ihre Rentenversicherungsbeiträge, und Ihre Anwartschaft auf Altersvorsorge erhöht sich wie geplant weiter.
Fazit:
Eine Absicherung unter 100% des aktuellen Nettoeinkommens ist für die allermeisten Berufstätigen nicht bedarfsgerecht. Arbeitskraftabsicherung, Krankenversicherung und Altersvorsorge hängen stets zusammen und müssen entsprechend aufeinander abgestimmt werden. Nutzen Sie unsere persönliche und individuelle Beratung – wir errechnen Ihren Vorsorgebedarf kompetent und individuell!