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Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung versichert motorische Fähigkeiten und Sinnesfunktionen, die sowohl in Ihrem Beruf als auch in Ihrer Freizeit wichtig sind. Hierzu gehören: Stehen, Gehen, Greifen, Heben, Sehen, Hören, Schmecken, Riechen, Tasten, Fühlen, Gleichgewichtssinn, Auto- und Fahrradfahren sowie die Benutzung von Bildschirmen und Handys. Die Grundfähigkeitsversicherung dient als Absicherungsmöglichkeit, falls Sie aufgrund des Verlusts einer dieser Fähigkeiten nicht oder nur schwer in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Sollten Sie eine dieser Fähigkeiten für in der Regel mehr als 6 Monate verlieren, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente in der zuvor vereinbarten Höhe aus. Sie stellt eine kostengünstige Alternative zu anderen Möglichkeiten der Einkommensabsicherung dar.
Die gesetzliche Absicherung bei Invalidität
Grundsätzlich sind Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung auch über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EWR) der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin versichert. Doch Vorsicht, versichert zu sein bedeutet hier nicht automatisch den Bezug einer Leistung, denn die Voraussetzungen für eine solche Rente sind recht anspruchsvoll. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren entrichtet und eine Wartezeit von mindestens 60 Monaten erfüllt worden sein.
Bei Erwerbsminderung wird das Leistungsvermögen geprüft, ob noch eine Tätigkeit in einem beliebigen Beruf (abstrakte Verweisung, siehe Glossar) möglich ist. Die Regelungen gestalten sich wie folgt:
- Keine Erwerbsminderungsrente bei einer Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden pro Tag.
- Eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei einer Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden pro Tag.
- Die volle Erwerbsminderungsrente bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden pro Tag.
Die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2020 neu zugegangenen Erwerbsminderungsrenten in den alten Bundesländern betrug 932 Euro/Monat für Männer und 829 Euro/Monat für Frauen. Es ist zu beachten, dass gegebenenfalls noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden müssen (siehe Kapitel „Muss ich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen?“). Zusätzlich mindert der Bezug einer EWR-Rente das Einkommen und somit auch die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Fazit: Die Erlangung einer Erwerbsminderungsrente ist anspruchsvoll und wenn sie gewährt wird, fällt sie oft zu gering aus. Dadurch verschärft sich das Altersvorsorgeproblem, und ein Leben am Existenzminimum oder auf Kosten der eigenen Familie kann drohen.
Berufsgenossenschaft (BG) – Unterstützung bei Unfällen
Die Berufsgenossenschaft kommt nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten für Kosten wie Heilbehandlungen und finanzielle Entschädigungen auf. Allerdings sind nicht alle Unternehmen dazu verpflichtet, Mitglied in der BG zu sein, wodurch nicht alle Arbeitnehmer von dieser Absicherung profitieren.
Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% wird eine Rente gewährt, wenn alle Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen und keine Besserung in Sicht ist.
Beispiel: Eine Pflegekraft bricht sich bei der Arbeit das Sprunggelenk mit Verschiebung und kann nie wieder richtig laufen. Der jährliche Arbeitsverdienst von 30.000 Euro wird zu 2/3 berücksichtigt, mit einem Invaliditätsgrad von 20% multipliziert und durch 12 Monate geteilt. Dies führt zu einer monatlichen Rente von 333 Euro. Reicht das aus?
Fazit: Der Schutz durch die Berufsgenossenschaft ist ausschließlich während der Arbeitszeit gegeben. Freizeit- und Haushaltsunfälle sind nicht versichert, und die Rentenhöhe ist häufig unzureichend. Insgesamt also keine ausreichende Absicherung.
Selbstständige
Das Risiko des Arbeitskraftverlustes wird häufig ignoriert, die Absicherung aufgeschoben oder es werden keine ausreichenden Rücklagen gebildet. Selbstständig zu sein bedeutet, dass man für sich selbst und andere ständig verantwortlich ist – das bringt eine besondere Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Auftraggebern mit sich.
Selbstständige sind oft nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, die als Grundlage für die Erwerbsminderungsrente dient (die, wie oben erwähnt, häufig nicht ausreichend ist). Auch zahlen sie oft keine Beiträge in die Berufsgenossenschaft, und wie es so oft heißt: Keine Beiträge, keine Leistung. Es gibt zwar Ausnahmen (Pflichtversicherung Handwerker GRV, BG Friseure usw.), aber auch dort reicht die Versorgung oft nicht aus.
Fazit: Gerade für Selbstständige ist eine eigene Absicherung der Arbeitskraft oder Fähigkeiten sehr sinnvoll und empfehlenswert! Insgesamt zeigt sich, dass die gesetzlichen Absicherungen zwar eine gewisse Basis bieten, aber in vielen Fällen nicht ausreichend sind, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Eine individuelle private Absicherung ist daher besonders für Selbstständige und Personen ohne ausreichende gesetzliche Absicherung zu empfehlen.
Vor allem körperlich Tätige können mit einer GFV einen bezahlbaren und sinnvollen Schutz erhalten. In vielen Fällen überschneiden sich der Verlust bestimmter Fähigkeiten und der Verlust der Arbeitskraft, weshalb eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung darstellt. Eine GFV ist für jeden sinnvoll, denn ein Fähigkeitsverlust, wie z.B. das Gehen, der Gebrauch der Arme oder Feinmotorik, bringt hohe Kosten mit sich!
Es ist vor allem nicht sinnvoll, gar keine Absicherung zu haben. Das gesetzliche System sichert Ihnen nicht Ihren Lebensstandard, sondern hilft Ihnen auf Hartz-4-Niveau oder mit einer zu niedrigen Erwerbsminderungsrente. Eine Rente aus einer GFV kann Ihnen in solch einer Situation sinnvoll weiterhelfen! So können Sie nach Ihren Vorstellungen weiterleben und Ihre Pläne verwirklichen, sei es Familie, Haus, Reisen, Auto, Altersvorsorge oder was immer Sie vorhaben. Für diejenigen, die finanzielle Aspekte stark berücksichtigen: Schon nach einer Rentenzahlung von 12 bis 24 Monaten hat man in den meisten Fällen „seine Beiträge wieder raus“. Bei einem frühen Leistungsfall erhalten Sie mehrere Hunderttausend Euro an Rente, um Ihre finanziellen Ziele trotz Fähigkeitsverlust zu erreichen.
Wann leistet eine Grundfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) zahlt eine Rente aus, wenn Sie den Verlust einer der versicherten Fähigkeiten gemäß den Bedingungen der Versicherung erleiden. Dieser Verlust muss von einem Facharzt bescheinigt werden und voraussichtlich für mindestens 6 Monate andauern. Die Versicherung überprüft dann, ob die Auslöser für Leistungen gemäß Bedingungen erfüllt sind. Falls eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist, wird bereits nach einer prognostizierten Krankschreibung von 6 Monaten eine Rente in Höhe der GFV-Rente für gewöhnlich für 24 Monate ausgezahlt.
Unterschiede zwischen Arbeits-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeit sowie Grundfähigkeitsversicherung
In allen vier Fällen sind Krankheiten oder Unfälle bzw. Unfallfolgen ursächlich.
- Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die temporäre Unfähigkeit, seinen Beruf auszuüben.
- Erwerbsunfähigkeit (EU) ist die dauerhafte Unfähigkeit, irgendeinen Beruf ausüben zu können.
- Berufsunfähigkeit (BU) ist die dauerhafte Unfähigkeit (> 6 Monate), seinen Beruf zu mindestens 50% nicht ausüben zu können.
- Grundfähigkeitsunfähig (GU) ist der dauerhafte und schwere Verlust (> 6 Monate) bestimmter Fähigkeiten. Die Arbeits-, Berufs-, oder Erwerbsfähigkeit ist dabei unerheblich.
Was sind explizit die Unterschiede zwischen einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie für mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit kann eine Krankheit oder ein Unfall sein. Arbeitskraftabsicherung
Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist dagegen nicht die Fähigkeit gemeint, seinen Beruf ausüben zu können, sondern der Ausfall bestimmter Fähigkeiten nach definierten Leistungsauslösern. Ursächlich ist ebenfalls eine Krankheit oder ein Unfall. Das hat zu nächst wenig mit dem Beruf zu tun.
Beide haben also nur den Unfall als Leistungsvoraussetzung und sind deshalb einer Unfallversicherung aus Sicht der Leistungswahrscheinlichkeit deutlich überlegen.
In vielen Fällen werden sich beide Versicherungen überschneiden. So ist ein Krankenpfleger der seine Hände nicht mehr gebrauchen kann berufsunfähig, aber auch gleichzeitig ein Leistungsfall in der GFV.
Eine rheumatische Erkrankung ist ein gutes Beispiel für unterschiedliche Leistungszeitpunkte: mit Rheuma kann man berufsunfähig sein, aber seine Fähigkeit noch nicht abschließend verloren haben. BU zahlt, GFV (noch) nicht. Es kann also sein, dass man seinen Job nicht mehr machen kann und die GFV nicht bezahlt. Es ist eben nicht die Arbeitskraft versichert, sondern die Fähigkeit. Das muss aber nicht immer ein Nachteil sein. In vielen Fällen zahlt die GFV, die BU aber noch nicht. 1. Ein selbstständiger Koch verliert durch Corona seinen Geschmacksinn vollständig- eine GFV würde leisten. Hält er sich an Kochrezepte oder organisiert das Abschmecken betriebsintern um, wird das Arbeitsergebnis nicht leiden und der Voraussetzung für eine BU-Rente ist nicht erreicht. 2. Eine im Büro tätige Person verliert seine Beine. Für eine Berufsunfähigkeit reicht das leider nicht aus. Die Fähigkeit „Gehen“ ist aber laut Bedingungen dauerhaft verloren, eine GFV-Rente würde also leisten.
Grundfähigkeitsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung | |
Leistungsfall | Greift bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten. | Leistet beim Verlust der Arbeitskraft (mindestens 50%, über 6 Monate), unabhängig von Art der Beeinträchtigung. |
Berufsbezug | Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, ob der Kunde seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht. | Die Zahlung erfolgt ab 50% Berufsunfähigkeit. |
Kosten | In der Regel etwas günstiger als die BU | Im Normalfall deutlich teurer als die GFV, vor allem für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Berufen. |
Zahlungsart | Monatliche Rente | Monatliche Rente |
Höhe | Nach Vereinbarung | Nach Vereinbarung |
Gesundheitsprüfung | Ja, relativ einfach | Ja, relativ umfangreich |
Stärken | Klare Leistungsauslöser | Umfangreicher Schutz |
Schwächen | Psyche nicht sinnvoll versicherbar | 50% BU-Grad oft nicht erreicht |
Wer braucht eine Grundfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist für Personen empfehlenswert, deren beruflicher Alltag stark von bestimmten Fähigkeiten abhängt. Der Verlust solcher Fähigkeiten kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet eine preiswerte Alternative zur Absicherung des Einkommens, wenn die versicherten Fähigkeiten eng mit der Berufsfähigkeit verknüpft sind. Sie kann auch als Ergänzung zu bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen dienen – die Entscheidung liegt hierbei bei dir. Besonders für körperlich tätige Personen gestaltet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft schwierig. Die Preise können hoch sein, und nicht immer werden bestimmte Berufe abgesichert. Zudem kann eine Gesundheitsprüfung, beispielsweise bei einer psychischen Vorerkrankung, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich machen. In solchen Fällen kann die Grundfähigkeitsversicherung eine hilfreiche Lösung sein.
Wie sinnvoll ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine sehr gute Möglichkeit, das Risiko körperlicher Einschränkungen abzusichern. Im Gegensatz zur Unfallversicherung können auch Krankheiten Ursache eines Fähigkeitsverlusts sein, was ein großer Mehrwert ist. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Leistungsauslöser bei der Grundfähigkeitsversicherung enger und klarer definiert. Es wird eben nicht auf den abstrakten Begriff der „Berufsunfähigkeit“ abgestellt.
Warum eine Grundfähigkeitsversicherung?
- Ein Fähigkeitsverlust kann jeden treffen, unabhängig von der Lebenssituation.
- Die GFV bietet Existenzschutz auch für körperlich tätige Personen, die oft schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
- Eine GFV schützt vor den finanziellen Folgen eines Fähigkeitsverlusts.
Grundunfähigkeitsversicherung wann abschließen?
- Je jünger der Versicherungsnehmer, desto niedriger ist der Beitrag.
- Frühzeitiger Abschluss bedeutet in der Regel weniger Vorerkrankungen, was günstigere Konditionen ermöglicht.
- Eine gute Gesundheit führt zu einer vorteilhafteren Risikoeinstufung und damit einem niedrigeren Beitrag.
- Langfristig profitiert man von einem niedrigeren Beitrag, wenn die GFV frühzeitig abgeschlossen wurde.
Gestaltung einer Grundfähigkeitsversicherung?
Vor einem zu schnellen Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich Gedanken über die Gestaltung Ihres zukünftigen Vertrages machen. Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Welche Alltagssituationen müssen im Versicherungsschutz unbedingt abgebildet werden? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Bausteine und Klauseln.
Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitsversicherung?
Mit Hilfe der AU-Klausel gelangst du meist deutlich zügiger an die versicherte Rentenleistung, weil die Beantragung einer Zahlung mit dem Einreichen der AU-Bescheinigung(en) deutlich schneller geht als sich vollumfänglich auf Fähigkeitsverlust prüfen lassen zu müssen. Für einen kleinen Aufpreis zwischen 3-8% wird eine mögliche Versorgungslücke zwischen Kranken(tage)geld und GFV-Rente eliminiert. Für Angestellte und Selbstständige sehr zu empfehlen; für Beamte mit Besoldungsfortzahlung im Krankheitsfall ist sie vernachlässigbar.
Leistungsdynamik in der Grundfähigkeitsversicherung?
Vor allem bei länger andauernder Rentenzahlung ist eine ausreichend hohe Leistungsdynamik von mindestens 2% pro Jahr sehr wichtig. Dadurch wird der Kaufkraftschwund (= Inflation) ausgeglichen, und der Wert der GFV-Rente bleibt auch über viele Jahre hinweg erhalten.
Beitragsdynamik in der Grundfähigkeitsversicherung?
Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik ist äußerst wichtig! Da Ihr Gehalt und Ihre Ausgaben regelmäßig steigen werden, ermöglicht Ihnen die Beitragsdynamik, dass Ihre GFV-Rente sozusagen Schritt hält. Dadurch bewahren Sie automatisch Ihren bedarfsgerechten Versicherungsschutz, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Zusätzlich gibt es Nachversicherungsoptionen für größere Gehaltssteigerungen. Falls der Beitrag einmal zu hoch werden sollte, haben Sie bei guten Gesellschaften die Möglichkeit, der jährlichen Erhöhung beliebig oft zu widersprechen.
- Absicherungshöhe: Verlieren Sie bei Fähigkeitsverlust auch Ihre Arbeitskraft, sollte die Rente möglichst hoch sein. Eine Empfehlung ist hier die Absicherung in Höhe Ihres Nettoeinkommens.
- Laufzeit: Der Gesetzgeber sieht bei den meisten Menschen einen Rentenbeginn mit 67 vor – das ist gleichzeitig Ihre Laufzeit für die GFV. Läuft Ihre GFV nur bis 63 oder gar 60, sichern Sie vor allem die Zeit mit der höchsten Leistungswahrscheinlichkeit nicht ab. Ihnen fehlt schlichtweg Geld, um sich abschlagsfrei in die Rente zu retten!
- Dynamik: Beitrags- und Leistungsdynamik in ausreichender Höhe vereinbaren!
- AU-Klausel als „Leistungsbeschleuniger“ und wichtige Absicherung
- Umfassender Leistungskatalog: Die GFV sollte einen klaren und umfassenden Leistungskatalog haben, der genau definiert, welche Fähigkeiten versichert sind und unter welchen Bedingungen eine Rentenzahlung erfolgt. Eine präzise Formulierung der Leistungsauslöser ist entscheidend, um im Leistungsfall keine unklaren Auslegungen zu haben.
- Flexibilität bei Vertragsanpassungen: Das Leben verläuft selten in einer geraden Linie, daher sollte die GFV die Möglichkeit bieten, den Vertrag anzupassen, auch ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Berücksichtigung individueller Bedürfnisse: Die GFV sollte auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten sein. Die Auswahl der versicherten Fähigkeiten sollte anhand des persönlichen Berufs und der Freizeitaktivitäten getroffen werden, um einen maßgeschneiderten Schutz zu gewährleisten.
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Unsere Kundenbewertungen sind gemäß §5b Abs. 3 UWG geprüft. Mehr dazu finden Sie hier.
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