Private Krankenversicherung
Während die gesetzliche Krankenversicherung nur alle notwendigen Leistungen abdeckt, erhalten Sie bei privaten Krankenversicherungen eine größere Vielzahl an Tarifoptionen, um Ihrem Verständnis einer idealen Absicherung bestmöglich entgegenzukommen.
Themenübersicht
Private Krankenversicherung
Top-Leistungen für Ihre Gesundheit – besser privat versichert
Freie Arzt- und Krankenhauswahl, zusätzliche Vorsorgeleistungen und innovative Medikamente und Behandlungsmethoden sind Merkmale der Privaten Krankenversicherung. Es geht um optimale medizinische Versorgung.
Ob die Private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt und für ihren individuellen Fall die richtige Wahl ist klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir betrachten die Vorteile, aber vor allem auch die Nachteile einer PKV kritisch. Sie erhalten immer eine differenzierte Betrachtung ihres Falls. Das kann auch zu der Empfehlung führen, dass eine Zusatzversicherung zur GKV die bessere Lösung ist.
Die entgültige Gesellschafts- und Tarifauwahl wird durch ihre individuellen Anforderungen bestimmt. Sie haben die Wahl zwischen leistungsstarken Premiumschutz oder solidem Grundschutz. Wir verschaffen Ihnen schnell und bequem einen Überblick über die Anbieter am Markt. Wir besprechen die Konfiguration, was gute Bedingungen ausmacht und welche Gesellschaften stabil und zuverlässig sind. Natürlich achten wir auch auf das Preis-/Leistungsverhältnis.
Wenn alles passt und Sie genug Informationen als Entscheidungsgrundlage haben folgt die Antragstellung bei der gewünschten Gesellschaft. Natürlich lassen wir ihnen ausreichend Zeit diese wichtige Entscheidung in Ruhe zu treffen.
PKV oder GKV? Ein Überblick über Vor- und Nachteile
Um sich für eines der Systeme zu entscheiden, stellen wir Ihnen hier die Unterschiede übersichtlich und transparent vor. So haben Sie einen objektiven Vergleich zwischen GKV und PKV und können eine fundierte Entscheidung treffen.
Wer muss in die GKV – wer kann es sich aussuchen?
Versicherungspflicht – die Mehrheit muss in die GKV
Rund 90% der Bevölkerung sind in der GKV versichert. Die meisten von ihnen haben keine Wahlmöglichkeit und sind sogenannte Pflichtversicherte in der GKV. Der Wechsel von der GKV in die PKV steht allen freiwillig Versicherten offen. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen 64.350 EUR brutto im Jahr bzw. 5.362,50 EUR brutto im Monat (2021) kann man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Selbstständige können sich ebenfalls befreien lassen, das Einkommen sollte nachhaltigem hoch genug sein um in die PKV zu wechseln, denn Beiträge lassen sich durch einen Wechsel nur selten sparen. Beamte können einmalig zwischen den Systemen wählen und entscheiden sich meist am Anfang ihrer Laufbahn für das PKV-System.
Leistung der GKV
Über die Leistungen für GKV- Versicherte werden in der Öffentlichkeit oft negativ dargestellt. Natürlich wird man auch als GKV-versicherte Person behandelt und im besten Fall wieder gesund. Grundlage ist hier § 12 SGB V. Die Behandlung muss „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ In der Praxis läuft es auf eine möglichst einfache und kostengünstige Behandlung hinaus. Das ist leider in den seltensten Fällen die Behandlung und Medikation, die Sie am schnellsten und nachhaltigsten wieder gesunden lässt.
In der GKV sind Leistungen nicht garantiert, Leistungen können während der Laufzeit gekürzt werden. Die übrigen Mehrkosten tragen dann die gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche. Die Folge: Mittlerweile müssen gesetzlich Krankenversicherte damit rechnen, wichtige Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz nicht mehr von ihrer Kasse bezahlt zu bekommen – z.B. weil sie eine nach hinten verschobene Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder für Zahnersatz generell nur eine Minimalversorgung besteht. Bestimmte Eigenbeteiligungen sind durch Überforderungs- bzw. Härtefallklauseln begrenzt.
Überblick GKV Leistungen
Quelle: Eigene Grafik / eigene Recherche (2021)
Kleinere Zusatzbeitragsunterschiede oder Bonusprogramme lassen sich auf https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/ vergleichen. Die Unterschiede sind minimal, meist auf weniger wichtige Punkte begrenzt und gleichzeitig von Ihrem individuellen Bedarf abhängig. Weil ein Vergleich unkompliziert und auch für Nicht-Experten möglich ist, bieten wir keine Beratung zur GKV an.
Gut gemeinte Prinzipien
Die Eckpfeiler der GKV sind das Solidaritäts– und das Sachleistungsprinzip.
Solidarisch bedeutet in diesem Fall, dass jeder Versicherte unabhängig von Einkommen bzw. Beitragshöhe und Krankheitsrisiken die gleiche medizinisch-notwendige Leistungen erhält. Ob es hingegen solidarisch ist, ein marodes GKV-System weiterhin mit Beiträgen einer immer kleiner werdenden Zahl von jungen, gesunden Berufstätigen zu füttern steht auf einem anderen Blatt.
Unter Sachleistungsprinzip versteht man die Bereitstellung von medizinischen Sach- und Dienstleistungen durch die Krankenkasse. Dies geschieht ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten, d.h. die Krankenkasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab. Vorteil: wenig Aufwand. Nachteil: Der Patient ist außen vor und hat selten ein Mitspracherecht. Keine optimalen Leistungen, in manchen Fällen reicht die pauschale Sachleitung nicht aus um die Kosten des Arztes wirtschaftlich zu decken. Durch Intransparenz und Unwirtschaftlichkeit ist das System anfällig für Abrechnungsbetrug.
Keine Leistungsgarantien in der GKV
Mit mittlerweile 20 „Reformgesetzen“ wurden die Leistungen der GKV immer weiter eingeschränkt. Die Beiträge sind dabei aber trotzdem gestiegen. Für die Zukunft wird es weitere Anpassungen geben. Durch den demographischen Wandel versorgen immer weniger Jüngere immer mehr Ältere mit ihren Beiträgen. Diese Entwicklung ist noch nicht am Höhepunkt, so sind weitere Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen damit vorprogrammiert. Beachten Sie auch: Leitungen können jederzeit gestrichen werden.
Finanzierung
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Das heißt: Die laufenden Kosten werden durch die bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einkommensabhängigen Beiträge der Mitglieder finanziert. Die Beitragseinnahmen reichen regelmäßig nicht aus um die Kosten zu decken. Der Bund unterstütz die GKV mit mehreren Milliarden jährlich aus Steuereinnahmen. Die GKV hat keine ausreichenden Reserven, was in den letzten Jahren eine immer stärkere Finanzierung der GKV aus allgemeinen Steuermitteln zu Folge hatte. Für diejenigen die es ganz genau wissen möchten empfiehlt sich die Studie „Zukünftige Entwicklung der GKV-Finanzierung“.
Beiträge GKV
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds (z.B. Lohn) bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Angestellte und Rentner teilen sich den Beitrag zu je 7,3 Prozent mit dem Arbeitgeber oder dem Rentenversicherungsträger. Selbstständige zahlen den Beitrag allein. Verzichten Selbstständige auf ihren Anspruch auf Krankengeld, müssen sie nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zahlen. Dies gilt auch für Beamte die sich (in ganz seltenen Fällen) für einen GKV-Verbleib entscheiden. Studenten zahlen derzeit einen ermäßigten Beitragssatz von 10,22 Prozent, wenn sie sich selbst gesetzlich krankenversichern müssen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zwischen 0,39 und 1,9%, je nach Krankenkassen. Auch der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern und Rentnern paritätisch mit Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung geteilt.
Hinzu kommen die Kosten für die Pflegepflichtversicherung. Der Beitragssatz beträgt derzeit 3,05 Prozent. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils wieder die Hälfte (Ausnahme Sachsen). Kinderlose über 23 Jahren zahlen zurzeit 3,30 Prozent. Den Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten müssen sie allein tragen.
Höchstbeitrag in der GKV
Der Höchstbeitrag zur GKV liegt im Jahr 2021 bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3% und einem Pflegebeitragssatz von 3,30% bei 928,80 EUR.
Hinzu kommen „versteckte Kosten“ für Zahnersatz, Selbstbehalte und Vorsorgeuntersuchungen. Diese lassen sich zwar teilweise mit privaten Zusatzversicherungen absichern, müssen in irgendeiner Form aber auf den Beitrag hinzugerechnet werden. Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich 2021 im Vergleich zu 2020 um 4,29%. In der PKV stiegen die Beiträge zwischen 2000 und 2020 laut Branchendienst Map-Report für Angestellte durchschnittlich um rund 3,8% pro Jahr, für Beamte sogar nur um rund 2,9%.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und GKV Krankengeld
Das Krankengeld bietet Kassenpatienten eine Lohnfortzahlung. Es beträgt maximal 70 % des Bruttoeinkommens und ist bei Arbeitnehmern auf 90 % des Nettoeinkommens begrenzt. Dabei wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Die Leistung ist also auf maximal 112,88 EUR pro Tag begrenzt. Die Einkommenslücke lässt sich bei kleineren Einkommen häufig verschmerzen. Gutverdienern haben hier eine sehr große Versorgungslücke die man mit einem zusätzlichen privaten Krankentagegeld ergänzen kann. Selbstständige haben nicht automatisch einen Anspruch auf Krankengeld in der GKV. Durch die aktive Wahl des allgemeinen Beitragssatzes können Sie sich einen Krankengeldanspruch ab dem 49. Krankheitstag sichern oder, meistens die bessere Lösung, eine privaten Krankentagegeldversicherung in ausreichender Höhe abschließen. Erkrankte Arbeitnehmer erhalten von der Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung bekommt in dieser Zeit kein Krankengeld, die Leistung ist also nur 72 Wochen fällig.
PKV Leistungen
In der PKV sind die Leistungen privatrechtlich und vertraglich zwischen den Versicherten und der Versicherungsgesellschaft vereinbart. Deshalb kann der Umfang der Leistungen zum Großteil individuell gestaltet werden. Die Leistungen reichen vom Hochleistungstarif bis zur Basisabsicherung (die in manchen Fällen schlechter sein kann als die GKV). Zusatzbausteine wie Beitragsreduzierung im Alter, Selbstbehalte, Kur, Krankenhaustagegeld oder Auslandsreiseversicherung lassen sich zusätzlich kombinieren. Vorteile: nachträgliche Leistungseinschränkungen gibt es in der PKV nicht. Die Leistung orientiert sich bei der medizinischen Notwendigkeit an der ärztlichen Kunst und also dem aktuellen Stand der Medizin– und nicht an Leistungskatalogen und Reglementierungen wie in der GKV.
Das Kostenerstattungsprinzip in der PKV
In der PKV sind Sie und der Arzt Vertragspartner. Der Arzt schreibt Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen -transparent und nach den Regeln der Gebührenordnung. Sie holen sich die Kosten bei ihrer Versicherung zurück – je nach vereinbarten Leistungsumfang. Ihr Vorteil: Sie haben ein Mitspracherecht bei der Wahl des Arztes, des Krankenhauses und bei den verordneten Medikamenten.
Privat Versicherte müssen daher keine zukünftigen Leistungseinschränkungen fürchten. Besser noch: Die Leistungen der PKV orientieren sich bei medizinischer Notwendigkeit an der ärztlichen Kunst – ohne die aus der GKV bekannten Reglementierungen.
PKV Finanzierung
Die PKV finanziert sich mit dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Der Beitrag wird über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er bei jungen Leutenoberhalb der zu erwartenden Kosten liegt (positive Differenz). Die positive Differenz wird angespart um damit die höheren Krankheitskosten im Alter zu decken. Denn dann liegt der Beitrag unter den zu erwartenden Leistungsverpflichtungen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Beitrag nicht alleine wegen des Älterwerdens steigt.
Die Beitragssteigerungen haben also nichts mit dem älter werden zu tun, sondern haben Ihre Ursache z.B. der Kostensteigerung im Gesundheitswesen.
Zusätzlich enthält jeder PKV-Beitrag eine gesetzliche Rückstellung von 10% um weitere Rückstellungen aufzubauen. Diese werden von der Gesellschaft ansgespart und sorgen dafür, dass die Beiträge zur PKV im Alter bezahlbar bleiben.
Auch an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 %, immer in der gleichen Höhe die er auch in der GKV dazu zahlen würde.
Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit in der PKV
Nach sechs Wochen Krankheit entfällt bei Arbeitnehmern die Lohnfortzahlung. Selbsttändige sind direkt auf sich allein gestellt. In der PKV können bis zu 100% des tatsächlichen Nettoeinkommens als Krankentagegeld (KTG) versichert werden. Diese Leistung ist steuerfrei, der PKV Beitrag ist allerdings weiter zu entrichten. Deshalb sollten Sie eine ausreichende Höhe absichern und an dieser Stelle nicht sparen. Prinzipiell hat das KTG keine Leistungszeitbegrenzung- stellt der Versicherer aber eine Berufsunfähig fest, stellt er die Leitungen ein. Eine genaue Abstimmung in der BU und KTG-Beratung ist hier unumgänglich.
Berücksichtigt man das PKV-Versicherte Arbeitnehmer Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben, ist ein Krankentagegeld von mindestens 145 EUR am Tag nötig. Beiträge zur Sozialversicherung und PKV-Beiträge müssen davon weiter bezahlt werden.
Immer wichtig – die Berufsunfähigkeitsversicherung
Egal in welchem System Sie sich befinden – im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie ihre Krankenversicherung weiterbezahlen und ggf. bzw. später ein wegfallendes Kranken(-tage)geld ersetzen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der richtigen Höhe ist also quasi eine „Pflichtversicherung“.
PKV – der Weg zum passenden Tarif
Was für den individuellen Kunden der richtige Tarif ist lässt sich pauschal nicht sagen. Deshalb sind auch „Tests“, „Rankings“ und „Ratings“ mit Vorsicht zu genießen. Willkürlich festgelegte Testkriterien oder deren Einfluss auf die Endwertung (zählt eine Brille so viel wie ein Rollstuhl?) verfälschen das Ergebnis. Oft ist auch die Anzahl der berücksichtigen Gesellschaften und Tarife eingeschränkt oder bewusst verfälscht, je nachdem wer diesen Test bezahlt hat.
Für Versicherungsunternehmen ist es natürlich erstrebenswert mit möglichst vielen Testsieger-Siegel zu werben. Deshalb sind die meisten Tests bezahlt- oder der Initiator selbst ist daran interessiert, möglichst viele Testsiegel-Lizenzen zu verkaufen und testet deshalb zumindest diskussionswürdig: Beispiel Stiftung Warentest.
Die Werbung der Unternehmen hilft Ihnen nicht weiter. Viele werben mit dem angeblich tollsten Tarif und grünen Häkchen hinter eher unwichtigen Kriterien wie Brille, 1-Bettzimmer oder Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Deshalb bieten wir Ihnen hier einen Überblick über wirklich wichtige Kriterien einer guten PKV: Entscheiden Sie selbst wo Sie ihre Schwerpunkte setzen. Für eine PKV-Beratung vereinbaren Sie einen Termin in dem wir die Themen nochmal im Detail besprechen. Wir wissen immer noch ein bisschen mehr als hier steht 😉
Leistungen im ambulanten Bereich
Haus-/Primärarztprinzip
Das Hausarztprinzip bezeichnet eine Pflicht bei jeder akuten Erkrankung zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Das Primärarztprinzip greift etwas weiter und erlaubt neben dem Hausarzt auch das direkte Aufsuchen von Internisten, Frauenärzten oder Not- und Bereitschaftsärzten. Die Idee dahinter ist, dass der Allgemeinmediziner Sie entweder selbst behandelt (das ist meist günstiger als eine Facharztbehandlung) und prüft, ob eine Facharztbehandlung überhaupt notwendig ist. Kommt der Arzt zu diesem Schluss, überweist er Sie zum passenden Facharzt.
Verstößt man geben die vereinbarten Prinzipien, erstattet die Krankenversicherung nicht die kompletten Kosten, sondern z.B. nur 80%. Bei teureren, langwierigen oder chronischen Krankheiten kann der Patient also auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Diese Tarife gehören oft zu den etwas günstigeren Tarifen. Das liegt meist nicht nur am Hausarztprinzip, sondern auch an ansonsten eher schlechten Leistungen. Gute Tarife lassen direkt eine freie Arztwahl zu. Schließlich weiß man in der Regel, welcher Facharzt für die Beschwerden in Frage kommt. Den Zeitaufwand für die Hilfestellung des Hausarztes den richtigen Facharzt zu finden, kann man sich in der Regel sparen. Der Gang zum Hausarzt seines Vertrauens bleibt ihnen aber natürlich erhalten.
Ob dieses Leistungsmerkmal für Sie wichtig ist, müssen Sie mit vielen anderen Kriterien abwägen.
Gebührenordnung und Analogabrechnung
Die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, die ein Arzt für seine Leistungen von einem Privatpatienten verlangen kann und regelt wie er seine Leistungen abzurechnen hat. Für jede im Verzeichnis aufgeführte Leistung ist ein Eurobetrag hinterlegt. So finden Sie z.B. unter Punkt 8 „Erstellung eines Ganzkörperstatus“ einen Betrag von 15,15 EUR.
Es steht im Ermessen des Arztes, den so ermittelten Betrag mit einer Zahl zwischen 1 und 3,5 zu multiplizieren. Welchen Wert der Arzt nimmt, richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Zeitaufwand sowie den Umständen im Einzelfall. Zwischen dem 1 und 2,3-fachen Satz kann der Arzt in den meisten Fällen frei entscheiden. Was würden Sie lieber als Lohn für das „Erstellen eines Ganzköpterstatus“ haben- 15,15 EUR oder 34,84 EUR? Das sieht der Arzt genauso und rechnet den höheren Satz ab. Ist eine Behandlung außergewöhnlich schwierig (beim Zahnarzt reicht dafür z.B. „erhöhter Speichelfluss“) kann der Arzt auch den 3,5-fachen Satz abrechnen, in unserem Beispiel also 53,02 EUR. Das ist noch besser für den Arzt und es kommt in sehr vielen Fällen vor, dass dieser Satz erreicht wird. Überlicherweise rechnet der Arzt mindestens mit dem 2,3-fachen Regelhöchssatz ab.
Honorarvereinbarung über die Höchstsätze hinaus
Die Gebühren und Steigerungssätze der GOÄ sind festgelegt. Vielen Ärzten, vor allem Spezialisten in ihrem Fachgebiet, reichen die Höchstsätze der GOÄ jedoch nicht aus. Ihre Leistung ist mehr wert als die durchschnittliche Leistung. Dann kann z.B. der 6 oder auch 9-fache Satz abgerechnet werden. Erforderliche ist eine individuelle, schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient vor der Behandlung. Dies kommt regelmäßig in aufwendigeren Fällen vor.
Weltweiter Schutz
Sehr gute Krankenversicherer erstatten bei einer gezielten Behandlung im Ausland die „ortsüblichen Aufwendungen“. Sie haben also die Möglichkeit, sich nicht nur den besten Behandler in Deutschland, sondern die besten Experten der Welt auszusuchen. In weltweiten Vergleich gehört die deutsche Medizin zu den Besten . Die Forschungsfinanzierung und Kapazitäten sind z.B. in den USA aber deutlich stärker ausgeprägt. Viele Innovationen sind dort früher verfügbar. Die Zulassung von Medikamente ist unkomplizierter- ein Beispiel ist die Corona/ Covid 19 Impfung im Jahr 2020. Eine sehr gute Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die gezielte Auslandsbehandlung, auch wenn die deutsche Gebührenordnung deutlich überschritten wird.
Analogabrechnung
Die GOÄ wird nur in großen Abständen aktualisiert und ist teilweise veraltet bzw. noch nicht um aktuelle Leistungen ergänzt. Das Gesetz bietet dem Arzt die Möglichkeit, die fehlenden Punkte analog abzurechnen.
Ein einfaches Beispiel: Betäubung von Zahnfleischtaschen (Sulcusanästhesie) mittels eines Gels, ohne Injektion. Vorteil: Die Anwendung ist minimalinvasiv und lokal begrenzt. Diese Methode der Betäubung kann alternativ zur Injektion eingesetzt und analog abgerechnet werden. Dabei werden die Nachteile der Spritze (Schmerzen, langdauernde Wirkung, möglicherweise auftretende Nebenwirkungen) umgangen.
Die Rechnung sieht z.B. so aus:
Manche Versicherer beschränken sich auf das GOÄ-Verzeichnis und sehen für noch nicht enthaltene Leistungen keine Kostenerstattung vor oder schränken diese vertraglich ein. „Für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, die in der GOÄ oder GOZ nicht aufgeführt sind, können freiwillige Leistungen gezahlt werden” (Auszug aus den Bedingungen der DEBEKA Tarif PN). Das Ergebnis: DEBEKA- Versicherte zahlen ggf. einen Teil ihrer (Zahnarzt-) Rechnung selbst.
Bei der Betäubung einer Zahntasche hält sich der Schaden noch in Grenzen, sind teurere oder häufigere Behandlungen nötig bleiben schnell hohe Kosten beim Patienten übrig.
Empfehlung
Eine Krankenversicherung sollte mindestens bis zum Höchstsatz (3,5-fach) leisten. Das ist die Mindestaustattung einer PKV, ansonsten bleiben Sie regelmäßig auf hohen Kosten sitzen. Eine zunächst billige Krankenversicherung wird später zur Kostenfalle.
Für die meisten Fälle bietet eine Krankenversicherung die über den Höchstsatz hinaus erstattet den richtigen Schutz. Nur so steht Ihnen, zumindest in Deutschland, tatsächliche Spitzenmedizin ohne finanzielles Risiko offen.
Die beste Lösung: Erstattung inkl. Analogabrechnungen ohne Bindung an GOÄ/GOZ im In- und Ausland.
1, 2- oder Mehrbettzimmer /Wahlarzt oder Chefarzt?
Sie haben in vielen Gesellschaften die Wahl zwischen 1,2- oder Mehrbettzimmertarifen. Die Anzahl der fremden Leute in Ihrem Zimmer ist eher eine Komfortfrage. Für die Genesung sind aber eher weniger Menschen im Raum optimal. Ebenso für die Vermeidung von Infektionsrisiken. Es soll auch Leute geben, die vom Krankenhausbett weiter arbeiten und deshalb ein 1-Bettzimmer schätzen.
Viel wichtiger ist aber, dass die PKV einen Wahlarzt bezahlt -d.h. Sie können sich den behandelnden Arzt aussuchen. Vorteil: Sie nehmen den, der es am besten kann; das muss nicht immer der Chefarzt sein. In der Regel gehört der Chefarzt zu denen die es mit am besten können. Ein GKV- Versicherter oder jemand mit einem schwachen PKV-Tarif wird meist von Assistenzärzten behandelt.
Offener Hilfsmittelkatalog
Hilfsmittel sind Prothesen und Orthesen, Messgeräte, Haarersatz, Krücken, Hörgeräte, Rollstühle- auch elektrische, Beatmungsgeräte, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Kunstaugen und weitere technische Dinge. Heil- und Hilfsmittel müssen einen therapeutischen Nutzen für Patienten haben. Gute Tarife übernehmen eine Leistung für alle lebenserhaltenden Hilfsmittel. Sehr gute Tarife verfügen über einen sogenannten „offenen Hilfsmittelkatalog“. Das bedeutet, dass grundsätzlich erstmal für alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel Leistung übernommen wird.
Ein offener Hilfsmittelkatalog erstattet alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel. Das sind insbesondere Marktneuheiten, also meist teure Hilfsmittel. Versicherer mit einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog haben eine abschließende Auflistung von Hilfsmitteln inkl. Preisbegrenzung. Bereits nach einigen Jahren ist diese Liste meist überholt, bzw. reichen die verzeichneten Preise nicht mehr aus um die Kosten zu decken.
Heilmittel
Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie sollten ohne größere Selbstbehalte erstattet werden.
Medikamente
Gute Tarife leisten für alle medizinisch notwendigen Medikamente ohne Zuzahlung und ohne Verweis auf Generika. Zusätzlich zu den klassischen Medikamenten sollten gute Tarifen Nährmittel bei künstlicher Ernährung einschließen.
Krankentransport
Gute Tarife leisten für ambulanten und stationären Transport.
Psychotherapie
Gute Tarife leisten hier in der Regel für 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Ebenso sollte die Leistung für stationäre Psychotherapie nicht ausgeschlossen sein.
Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung (auch Anschlussrehabilitation) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Die Anschlussrehabilitation kann ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden.
So lange man Arbeitnehmer ist und in die Rentenversicherung einzahlt, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung diese Kosten. Fällt aber die Rentenversicherung als Leistungsträger weg, z.B. in der Rentenzeit, im Versorgungswerk oder als Selbstständiger muss die private Krankenversicherung einspringen. Gute Tarife leisten für die Anschlussheilbehandlung in vollem Umfang.
Vorsorgeuntersuchungen
Ein guter Tarif sollte Vorsorgeuntersuchungen auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus übernehmen. Jede anerkannte Maßnahme zur Früherkennung von Krankheiten sollte erstattet werden, unabhängig von der Anzahl oder eines Alters.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld sollte in ausreichender Höhe abgeschlossen werden, ungefähr in Höhe des Nettoeinkommens.
Auslandsreisekrankenversicherung für privat Krankenversicherte: Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate. In schwächeren Tarifen ist die Leistung aber auf die Kosten beschränkt, die in Deutschland angefallen wären.
Für privat Krankenversicherte ist also ebenso der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert.
- Keine Begrenzung auf deutsche Kostensätze (GOÄ)- diese reichen in vielen anderen Ländern (z.B. USA) nicht aus. Hier können hohe Kosten übrigbleiben. Bei einer nicht gezielten Auslandsbehandlung erstattet eine zusätzliche Auslandsreise-KV für ca. 1 EUR pro Monat die vollen Kosten.
- Bleiben Sie in der PKV eine Zeit lang leistungsfrei, so erhalten sie in vielen Tarifen Beiträge zurück. Im Urlaub entstandene Kosten rechnen Sie über die Auslands-KV ab, der Hauptteil ihrer PKV bleibt „Beitragsrückerstattungsunschädlich“.
Solide Tarifkalkulation
Wie so oft im Leben ist der Preis nicht alles. Zu günstig kalkulierte Tarife erfahren irgendwann höhere Beitragssteigerungen, ein Wechsel ist dann meist aber nicht mehr möglich. Besser Sie starten von Anfang an mit dem richtigen Tarif und einer Gesellschaft, die solide Bilanzkennzahlen vorweist. Ein Blick in die Vergangenheit der Tarife kann ein Hinweis auf „Anpassungsstau“ sein.
Fazit:
Überlegen Sie gründlich, was ihre Krankenversicherung können soll. Die individuell wichtigen Dinge werden von uns im Beratungsgespräch mit Hilfe professioneller Vergleichssoftware verdeutlicht. Einige Punkte ergänzen wir noch oder verfeinern die oben aufgeführten Kriterien. Wir wissen immer mehr als hier geschrieben steht 😊.
Krankenversicherung und Versorgungswerk
Anwälte, Apotheker, Architekten, Ärzte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und Mitglied in einem für ihren Beruf vorgesehenen Versorgungswerk werden. Eine einkommensunabhängige private Krankenversicherung rechnet sich im Erwerbsleben und vorallem im Rentenalter!
Es gibt einige Besonderheiten die Mitglieder eines Versorgungswerks beim Thema Krankenversicherung beachten müssen. Zum Beispiel haben diese Berufsgruppen häufig ein deutlich höheres Einkommen als der Durchschnitt, sowohl im Erwerbsleben wie auch als Renter. Das führt zu der Frage, wie man sich am besten krankenversichert- zumal kein Zuschuss zur Krankenversicherung durch das Versorgungswerk für Rentner vorgesehen ist.
Folgende Konstellationen sollen an dieser Stelle vorgestellt werden:
1. Rente aus Versorgungswerk – ohne Anspruch auf eine gesetzliche Rente
Freiwillig versichert = oft Maximalbeitrag in der GKV!
Ohne eine zusätzliche Rente aus der gesetzliche Rentenversicherung haben Versorgungswerker/innen keinen Anspruch darauf in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden. Sogar wenn sie während des Erwerbslebens pflichtversichert waren, werden sie durch den Versorgungsrentenbezug als „freiwillig versichert“ eingestuft.
Für die Beitragsberechnung werden in der KVdR die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rente des Versorgungswerks, Betriebsrenten und evtl. Einkünfte aus einer Selbstständigkeit (falls man z.B. nebenbei weiterarbeitet) bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtig. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinnahmen und weitere Renten hingegen werden nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet! Dieser Vorteil entfällt für reine Versorgungswerksrentner! Denn: Grundsätzlich werden bei freiwillig versicherten Rentnern alle Einkünfte bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. Dazu zählen sowohl Versorgungsbezüge und Einkommen aus nebenberuflichen selbständigen Tätigkeiten als auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ein Beispiel sehen Sie hier:
Es ist also keineswegs so, dass die GKV automatisch zu einem günstigen Beitrag im Alter führt. Hinzurechnen muss man sicherlich auch noch Beiträge für Zusatzversicherung (Ausland, Krankenhaus, Zahn…) um über die gesetzliche Einheitsbehandlung hinaus versorgt zu werden.
Privat versichert = Einkommensunabhängige Beiträge
Für reine Versorgungswerkrentner/innen mit überdurchschnittlichem Einkommen ist die PKV häufig die bessere Wahl. Gerade für Ärzte/innen und Zahnärzte/innen, die nochmals einen rabattierten Beitrag zahlen, ist das besonders vorteilhaft. Vor dem Rentenbeginn sinkt der PKV-Beitrag aufgrund entfallender Beitragsbestandteile wie Krankentagegeld und 10%igem gesetzlichen Zuschlag. Hat man die Beitragsersparnis gegenüber der GKV im Erwerbsleben zusätzlich zurückgelegt (z.B. mit einer Basisrente oder einem Beitragsentlastungtarif) dreht sich das Blatt endgültig in Richtung PKV. Zusätzliche Leistungen für Zähne, Krankenhaus und Auslandsreisen sind bereits im Beitrag enthalten.
2. Rente aus Versorgungswerk mit zusätzlichem Bezug einer gesetzlichen Altersrente
Wenn Sie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich zum Versorgungswerk haben, 9/10 der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der GKV waren und als Rentner keine Hauptberufliche Tätigkeit mehr ausüben, steht ihnen der Weg in die KVdR offen. Das ist der „Jackpot“. Dann werden zur Beitragsberechnung nur die „Renten“ berücksichtig. Vorteil in diesem Beispiel: über 180 EUR pro Monat. Bei 25-jährigem Rentnerdasein ein Minderbeitrag von 54.000 EUR (25 Jahre x12 Monate x 180 EUR) für die gleiche Leistung!
Ein Tipp: Bevor ihnen als Rentner die freiwillige Versicherung droht, lassen Sie sich Kindererziehungszeiten in der GRV anrechnen. Diese werden dem Elternteil zugerechnet, der das Kind überwiegend erzieht, meist der Ehefrau. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Bereits mit zwei nach 1992 geborenen Kindern haben Sie die Vorversicherungszeit erfüllt (60 Monate nötig, 36 Monate pro Kind). Für alle die ihre Wartezeit durch Kindererziehungszeiten nicht erfüllen (für vor 1992 geb. Kinder werden 30 Monate angerechnet) besteht seit 2010 die Möglichkeit, nicht erfüllte Wartezeiten in der GRV mit zusätzlichen eigenen Beiträgen zu ergänzen. Lassen Sie sich dazu von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Warten Sie nicht bis zu ihrer Rente ab, sondern lassen Sie ihre Kindererziehungszeiten anrechnen und klären Sie eventuelle Zuzahlungen um ihren Rentenanspruch zu sichern.
Der Nachteil: Bereits durch einen minimalen Rentenversicherungsanspruch stellt sich einen Versorgungswerker besser als andere Versicherte. Viele Menschen empfinden das als ungerecht- und wahrscheinlich haben sie recht. Nach Meinung vieler Experten (und auch von geschätzten Kollegen) wird dieser Vorteil irgendwann einkassiert werden. Sich darauf zu verlassen halten wir für keinen guten Plan. Eine Entscheidung für die GKV oder die PKV sollte unabhängig dieses Winkelzugs getroffen werden.
Anschlussheilbehandlung- Lücke in der PKV
Ein Beispiel schlechter Leistung des Versorgungswerks ist das Thema Kurleistungen (präventiv), Rehabilitationsmaßnahmen inkl. ambulanter und stationärer Anschlussheilbehandlung. Anders als aus der gesetzlichen Rentenversicherung sehen die Versorgungswerke an dieser Stelle keine Leistung vor und schieben die Verantwortlichkeit auf die Krankenkassen. Nach § 5 Abs. 1 d) Musterbedingungen/KK 2009 ist die Kostenübernahme für Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen aber nicht vorgesehen. Diese Leistungen müssen ist in den PKV-Bedingungen konkret als zusätzliche Leistung aufgeführt sein. An dieser Stelle können extreme Behandlungskosten entstehen- eine Reha kostet normalerweise mehrere tausend bis zehntausende Euro, je nach Krankheit. Eine gute Krankenversicherung hilft ihnen an dieser Stelle weiter. Eigentlich selbstverständlich, aber eben nicht in allen Tarifen. Für (potentielle) Mitglieder eines Versorgungswerks bzw. Selbstständige ohne GRV ist es wichtig, auf möglichst umfassende Leistungen für Anschlussheilbehandlung zu achten! An dieser Stelle nutzen Sie unsere unabhängige Beratung und verschaffen Sie sich einen Marktüberblick um eine gute Entscheidung zu treffen.
Nutzen Sie unseren unabhängige Beratung, denn so erkennen Sie alle Stärken und Schwächen des in Frage kommenden oder ihres bestehenden Tarifes.
Fazit:
Freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner bekommen vom Versorgungswerk keinen KV-Zuschuss. Dieser ist bereits in der gegenüber der GRV höheren Versorgungswerk-Rente mit eingerechnet, vermindert den Beitrag aber nicht. Dazu sind Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung und Kapitaleinkünfte beitragsrelevant. Der Höchstbeitrag liegt bei 928,80 EUR im Jahr 2021. Hinzurechnen sollte man mindestens 100 EUR monatlich für Lücken, die in der GKV bestehen bleiben (Zuzahlungen, Versorgungslücken) oder für entsprechende private Zusatzversicherungen (ambulant, Zahn, Ausland, Krankenhaus).
In der PKV ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Mit einer überdurchschnittlichen Altersversorgung, Vermögen oder Mieteinnahmen sind Mitglieder eines Versorgungswerks meist in der PKV besser aufgehoben. Zum Rentenbeginn entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10% und die Beiträge für das Krankentagegeld, es wird deutlich günstiger als zuvor. Folgt man unserer Empfehlung eine Beitragsersparnis gegenüber der GKV in einen Beitragsentlastungstarif oder eine steuergeförderte Basisrente zu investieren, bietet die PKV die deutlich bessere Versorgung.
Achten Sie auf wichtige Punkte auf unserer Seite „PKV- der Weg zum passenden Tarif“, insbesondere auf die Anschlussheilbehandlung und ein ordentliches Krankentagegeld. Für die Finanzierung des Beitrags im Alter nutzen Sie Beitragsentlastungstarife oder eine Rentenversicherung (Privat/Rürup).
Aktuelle Kundenstimme:
Unsere Kundenbewertungen sind gemäß §5b Abs. 3 UWG geprüft. Mehr dazu finden Sie hier.
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