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BU Versteuerung

Versteuerung Berufsunfähigkeitsrente

Hier finden Sie wertvolle Tipps und die dazu passenden Fundstellen in den Gesetzestexten, wie die Versteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente funktioniert.

Muss ich auf meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern bezahlen?

Wichtige Information vorab: Wir bieten keine Steuerberatung an. Wenn Sie Interesse an einer Steuerberatung oder einfach in die Tiefe gehende steuerrechtliche Fragen haben, konsultieren Sie dazu bitte ausschließlich einen Steuerberater!

Auf BU-Rentenzahlungen sind neben der Einkommenssteuer evtl. auch noch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Für nähere Informationen dazu besuchen Sie bitte unsere Seite „Muss ich auf meine Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherung zahlen?„.

Steuern auf eine Erwerbsminderungsrente oder eine private Basisrenten BUZ

Auf gesetzliche Erwerbsminderungsrenten und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die an private Basisrenten gekoppelt sind, müssen Sie im Leistungsfall in der Auszahlungsphase auf die Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen.

Die Höhe der Steuer richtet sich bei der privaten Basisrenten-BUZ nach dem Zeitpunkt der Auszahlung (= „Zuflussprinzip“). Bei der Erwerbsminderungsrente ist hingegen der Zeitpunkt der Bewilligung entscheidend (= „Bewilligungsprinzip“, vgl. BFH-Urteil mit dem Aktenzeichen XR 18/16 vom 15.05.2018). Bei Rentenbeginn im Jahr 2021 sind gem. §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG auf 82% der Berufsunfähigkeitsrente mit dem persönlichen Steuersatz Steuern zu zahlen. Der zu versteuernde Anteil steigt bei späterem Rentenbeginn mit 2% jährlich weiter an und beträgt ab 2040 dann 100%.

Bis zur Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können viele Jahre vergehen: 3-5 Jahre sind keine Seltenheit. In solchen Fällen wird die Rentenleistung meistens rückwirkend bewilligt.

Die rückwirkende Bewilligung hat nach einer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Auswirkung auf die Besteuerung der Erwerbsminderungsrente. Wird die Rente im Jahr 2021 rückwirkend für 2018 bewilligt, so gilt für die Erwerbsminderungsrente der steuerfreie Betrag mit dem Prozentsatz aus 2018. Liegen bereits Steuerbescheide für vergangene Jahre vor, müssen diese dann eventuell geändert werden. Sofern Sie in diesen Zeiträumen Kranken- und Arbeitslosengeld erhalten haben, werden diese Leistungen mit der bewilligten Erwerbsminderungsrente verrechnet.

Achtung: Der Teil des Kranken- oder Arbeitslosen­geldes, der mit der Rente verrechnet wird, darf nicht mehr in den Steuer­bescheiden berücksichtigt werden!

Steuern auf eine Betriebliche BU (bAV)

Auf eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente müssen Sie im Leistungsfall in der Auszahlungsphase Steuern zahlen. Die Beiträge einer betrieblich installierten Berufsunfähigkeitsversicherung („bAV“) werden über das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers (und gleichzeitig Versicherten) in den Vertrag eingezahlt.

Wird der BU-versicherte Arbeitnehmer berufsunfähig, muss dieser auf seine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe Steuern bezahlen.

Anmerkung: Gesetzlich Krankenversicherte müssen zusätzlich die vollen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung i.H.v. max. 15,8% plus 3,05% bezahlen (Stand 2021).

Steuern auf eine private Berufsunfähigkeitsrente

Auf eine private Berufsunfähigkeitsrente müssen Sie im Leistungsfall in der Auszahlungsphase Steuern zahlen.

Da Sie die Rente aus einem solchen Vertrag stets mit einer definierten Laufzeit (z.B. bis zum 67. Lebensjahr) abgeschlossen haben, wird sie im Fachjargon als »abgekürzte Leibrente« bezeichnet. Es wird der sog. „Ertragsanteil“ versteuert, dessen Höhe von der kalkulierten Restlaufzeit der BU-Rentendauer bei Beginn der Zahlung der BU Rente abhängt (vgl. §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EStG i.V.m. § 55 Abs. 2 EStDV). Dies gilt laut Bundesfinanzhof auch für vor dem 01.01.2005 abgeschlossene BU-Verträge (Beschluss v. 27.9.2011, X B 241/10, Rz. 12).

Folgende Tabelle zeigt den Anteil Ihrer privaten BU-Rentenleistung, der im Fall einer Auszahlung der persönlichen Besteuerung unterliegt:

Restlaufzeit des Vertrages ab Eintritt einer Berufsunfähigkeit (in Jahren)Anteil, der besteuert wird
21 %
44 %
67 %
89 %
1012 %
1516 %
2021 %
2526 %
3030 %
Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 17.11.2010 (BGBl. I S. 1544); in Kraft getreten am 23.11.2010

Beispiel: Wird ein 42-Jähriger berufsunfähig und hat die Laufzeit seiner versicherten Berufsunfähigkeitsrente bis zum 67. Lebensjahr gewählt, dann muss er bei einer möglichen Restlaufzeit von 25 Jahren auf 26% seiner Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen. Beträgt die versicherte monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit 2.250 EUR, müsste der Versicherte in diesem Fall also 585 EUR versteuern. Da dieser Betrag geringer ist als der steuerliche Grundfreibetrag in Höhe von 812 EUR, sind auf diese private Berufsunfähigkeitsrente keine Steuern zu zahlen – sie bleibt steuerfrei!*

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*sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind – andernfalls wären diese hinzuzurechnen, was ggf. zur Folge hätte, dass der BU-Rentner über den steuerlichen Grundfreibetrag gelangte und somit wieder Steuern zu zahlen hätte.

Stephan Weinreis
Stephan Weinreis
2023-10-26
Sehr guter Versicherungsmakler, es wird nach der bestmöglichen Versicherungslösung geschaut, ohne die individullen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zu vernachlässigen.
Sara Santarelli
Sara Santarelli
2023-10-25
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Pipi Kaka
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2022-09-16
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Dirk Piontek
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Kater Mobi
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2022-04-25
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Michael Krumme
Michael Krumme
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Ralf W
Ralf W
2021-11-29
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Victoria N.
Victoria N.
2021-11-23
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Rüdiger Hölzel
Rüdiger Hölzel
2021-11-20
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Veronika K.
Veronika K.
2021-11-11
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