📧  info@stolte-online.de 

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit liegt im deutschen Dienstrecht vor, wenn ein Beamter wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Ebenso kann als dienstunfähig angesehen werden, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt werden kann (§ 44 Abs. 1 BBG).

Die Entscheidung obliegt dem Dienstherrn auf Grundlage der Untersuchung der Beamten durch den Amtsarzt. Und auch wenn ein Beamter sich der Untersuchung verweigert, kann der Dienstherr trotzdem entscheiden, dass dieser dienstunfähig ist.

Der Dienstherr hat aber noch mehr Möglichkeiten. Er kann den Beamten ohne dessen Zustimmung anderweitig einsetzen oder für teildienstunfähig erklären. Im Falle einer Teildienstunfähigkeit werden dem Beamten seine bisherigen Bezüge dann nur anteilig ausbezahlt.

Welchen Versorgungsanspruch hat der Beamte bei Dienstunfähigkeit?

Ob und in welcher Höhe ein Beamter von Dienstherrn eine Dienstunfähigkeitsrente (DU-Rente) erhält, hängt vom Status des Beamten zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit ab.

Versorgungsanspruch – weitere Informationen

Das Beamtenrecht unterscheidet vier Stadien, für die es jeweils eigene Versorgungsvorschriften gibt:

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf (kurz: BaW),
  • Beamtenverhältnis auf Probe (kurz: BaP)
  • Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (kurz: BaL)
  • Beamtenverhältnis auf Zeit

Einen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn haben Beamte auf Lebenszeit nach einer Wartezeit von 60 Monaten. Sie werden im Dienstunfähigkeitsfall in den Ruhestand versetzt.

Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe werden bei dauerhafter Krankheit oder nach einem Freizeitunfall entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.  Dies bedeutet meistens den finanziellen Ruin. Ein Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente entstünde nur, wenn schon 5 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt worden wäre – bei jungen Leuten ist das extrem unwahrscheinlich. Kann der Beamte eine Dienstbeschädigung oder einen Dienstunfall nachweisen, erhält er dafür einen Unterhaltsbeitrag. Nach §15 Beamtenversorgungsgesetz können zu entlassene Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit mit unerfüllter Wartezeit einen Antrag auf einen Unterhaltsbeitrag stellen. Das Recht auf einen Antrag bedeutet aber keine Sicherheit.

Auf Grund von Krankheit und Freizeitunfall können also nur Beamte auf Lebenszeit dienstunfähig sein.

Beamte auf Widerruf: Keine Absicherung aus der Beamtenversorgung. Nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung erhalten sie einen Unterhaltsbeitrag. Ansonsten Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn 5 Jahre Beitragszeit erfüllt ist: Erwerbsminderungsrente (sehr niedrig); keine ausreichende Versorgung.

Beamte auf Probe werden aus dem Dienst entlassen, wenn die in §49 BBG genannten Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand nicht vorliegen (§34 BBG). Einfach gesagt: Nach einem Dienstunfall gibt es eine Grundversorgung. Bei allen anderen Gründen für Dienstunfähigkeit wird der BaP entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Keine ausreichende Versorgung, Wartezeiten oft nicht erfüllt, Erwerbsminderungsrente zu niedrig oder nicht erreicht.

Beamte auf Lebenszeit haben nach 5 Jahren Wartezeit eine Grundabsicherung von ca. 1.779 €. Das Mindestruhegehalt ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt. Mindestens kommt der Beamte also auf ca. 1.779 EUR. Davon müssen Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Steuern bezahlt werden. Eine Grundversorgung ist somit vorhanden. Die wenigsten Beamten werden aber mit diesem Geld ihren Lebensstandard halten können.

Wie berechnet sich die Beamtenversorgung?

Das Ruhegehalt wird anhand der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.

Versorgungshöhe – weitere Informationen

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienst- und Leistungsbezüge. Bei Bundesbeamten wird mit dem Einbaufaktor 0,9901 multipliziert, also eine Kürzung durchgeführt.

Die ruhegehaltfähige Dienstzeit ist die Zeit, die der Beamte oder die Beamtin ab der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis im Dienst im Beamtenverhältnis verbracht hat. Zeiten des Vorbereitungsdienstes (BaW), als Beamte auf Probe, vorgeschriebene Ausbildungszeiten, Zeiten als Soldat/in usw. werden als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt. Vor dem 60. Lebensjahr kommt noch die Zurechnungszeit hinzu, die 2/3 der Zeit bis zum 60. Geburtstag beträgt.

Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375%, maximal 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Das Ruhegehalt wir nochmal um 3,6% für jedes Jahr vor dem 65. Geburtstag gekürzt (max. 10,8%), außer der Beamte hat das 63. Lebensjahr inkl. 40 Dienstjahren bereits erreicht.

Stephan Weinreis
Stephan Weinreis
2023-10-26
Sehr guter Versicherungsmakler, es wird nach der bestmöglichen Versicherungslösung geschaut, ohne die individullen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zu vernachlässigen.
Sara Santarelli
Sara Santarelli
2023-10-25
Mein Mann und ich sind langjährige Kunden von Max Böcking. Er berät kompetent ist zuverlässig und immer freundlich. Wir können uns jederzeit mit unseren Anliegern an ihn wenden.
Pipi Kaka
Pipi Kaka
2022-09-16
In den über 20 Jahren unserer Geschäftsbeziehung hatte ich nie den Eindruck, unzureichend oder gar falsch beraten zu werden. Zu jeder Zeit wurde ich als Kunde gehört und auf meine Anliegen wurde promt und fachgerecht reagiert. Herr Stolte ist ein kompetenter, zuverlässiger Geschäftspartner, der mein uneingeschränktes Vertrauen genießt.
Dirk Piontek
Dirk Piontek
2022-09-06
Seit über 20 Jahren betreut Herr Stolte und sein Team mich. Meine Anliegen werden immer zeitnah und kompetent erledigt. Auch das persönliche bleibt nicht auf der Strecke. Danke für die vielen Jahre der Betreuung.
Kater Mobi
Kater Mobi
2022-04-25
Nach einer herben Enttäuschung haben wir in Herrn Stolte einen kompetenten und hilfsbereiten Ansprechpartner gefunden. Wir sind mit dem Gesamtpaket rundum zufrieden. Sehr zu empfehlen.
Michael Krumme
Michael Krumme
2022-03-22
Seit mehr als 3 Jahrzehnten werde ich von Herrn Stolte betreut, insbesondere seit meinem Wechsel in die private Krankenversicherung. Von Anfang an hatte ich großes Vertrauen in die Beratung von Herrn Stolte und bin nie enttäuscht worden. Im Gegenteil, immer, wenn Beratung vonnöten war, hat sich Herr Stolte (und seine Mannschaft) schnell und vor allem kompetent um meine Belange gekümmert. Ich bin rundum zufrieden und hoffe, Herrn Stolte noch lange in Versicherungsfragen an meiner Seite zu wissen. Auch die Empfehlungen im Kollegenkreis bestätigen meine absolut positiven Erfahrungen.
Ralf W
Ralf W
2021-11-29
Wir arbeiten seit mehr als 10 Jahren mit dem Stolte-Team sehr vertrauensvoll zusammen. Erfahrung und Kompetenz gepaart mit objektivem Rat haben immer zu guten Ergebnissen geführt.
Victoria N.
Victoria N.
2021-11-23
Durch Empfehlung bin ich auf Herrn Stolte gestoßen und super glücklich. Als Skeptikerin bzgl. dieser Branche, habe ich mich das erste Mal gut aufgehoben gefühlt. Man wird auf kompetente, objektive und professionelle Art gut beraten. Von „mir wurde empfohlen“ zu „definitiv werde ich weiter empfehlen“. Vielen Dank!
Rüdiger Hölzel
Rüdiger Hölzel
2021-11-20
Bin seit einigen Jahren Kunde bei Hr. Stolte und habe immer die kompetente Beratung und den hilfreichen Austausch geschätzt ... jederzeit wieder!
Veronika K.
Veronika K.
2021-11-11
Wir haben uns bei Herr Stolte und seinem Team sehr gut aufgehoben und vor allem verstanden gefühlt. Wir hatten den Eindruck, dass unsere Interessen immer im Vordergrund standen. Bei anderen Beratungen wurden unsere bereits abgeschlossenen Versicherungen schlecht gemacht; bei Herrn Stolte konnten wir erleben, was es bedeutet durch einen sehr erfahrenen Berater eine objektive und kompetente Beratung privat und geschäftlich zu bekommen. Die Zusammenarbeit ist seit Jahren persönlich und vertrauensvoll! Vielen Dank dafür!

Aktuelle Kundenstimme:

Unsere Kundenbewertungen sind gemäß §5b Abs. 3 UWG geprüft. Mehr dazu finden Sie hier.

Sie haben eine Frage?

Wir sind für Sie da. Persönlich, telefonisch, per Mail. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Bekannt aus:

Kontakt

Stolte Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein

Tel.: 0800 – 20 20 222
E-Mail: beratung@stolte-online.de

Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Aktuelles

Schwieriger Umgang mit Indexpolicen

Verbraucherschützer raten vom Abschluss einer Indexpolice ab: „Zu teuer, zu intransparent, zu wenig Chance auf gute Rendite“. Auch einige Maklerinnen und Makler sind skeptisch. „Finger weg von Indexpolicen“, warnt die Stiftung Warentest. Zu teuer, zu…

Unsere Kunden-App – alle Verträge im Blick!

Nie mehr einen Versicherungsschein suchen, wenn man diesen braucht. Mit unserer Kunden-App haben Sie alle Ihre wichtigen Daten immer griffbereit und aktuell, wenn es nötig ist.